Mittwoch, April 24, 2024

Nächster Meilenstein im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping: Grundlage für Service-Karte geschaffen – Einstimmigkeit bei BUAG-Novelle. Ein Kommentar von Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender. 

Die österreichische Bau-Sozialpartnerschaft gilt als europaweites Best-Practice-Bespiel einer gelebten Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe. Viele erfolgreiche Projekte und Initiativen sind das erfolgreiche Ergebnis gegenseitigen Vertrauens. Uns gelingt es aber auch immer wieder, Errungenschaften im BUAG durchzusetzen. Die letzte BUAG-Novelle schafft die gesetzliche Grundlage für eine Service-Karte für Bauarbeiter*innen, mit der Ansprüche gegenüber der BUAK abrufbar sind und mit der sie in Verbindung mit der geplanten BauID-Karte über eine Bau-Identitätskarte verfügen. Damit werden Identitätsfeststellungen bei Baustellenkon­trollen erleichtert. Das ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Damit werden die Vorteile der Digitalisierung genutzt.

Weitere wichtige Punkte der Novelle sind die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter, die nach dem 58. Lebensjahr arbeitsunfähig geworden sind. Die zu Beginn der Coronapandemie eingeführte Regelung, die es arbeitslosen Bauarbeiter*innen bis Ende September 2020 ermöglicht hat, eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der »Abfertigung Alt« zu beantragen, wird ins Dauerrecht übertragen. Und bürokratische Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS wurden ebenfalls beschlossen.

An dieser Stelle möchte ich mich explizit beim scheidenden BAU-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel bedanken. Mein Dank gilt aber auch meinen Kolleg*innen aus dem Nationalrat für die gute Zusammenarbeit bei dieser Novelle und den einstimmigen Beschluss. Damit schaffen wir weitere Verbesserungen für die Beschäftigten und Unternehmer*innen aus der Baubranche.

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