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Während Umweltsünden wie die Ölheizung über Jahrzehnte bereitwillig genehmigt wurden, wird im österreichischen Baurecht die umweltfreundliche Infrarotheizung weiter boykottiert. Ein Kommentar von Reinhard Bimashofer

Wir haben keinen Schornstein, benötigen keinen Rauchfangkehrer, hatten kein einziges Service für unsere Infrarotheizung nötig und es war uns nie kalt im Haus. Meine Erfahrung aus acht Jahren mit einer Infrarotheizung in einem Plusenergie-Haus mit 10 kWp Photovoltaik: Die Einsparung durch die Entscheidung für eine »Sölker Marmor«-Infrarotheizung beläuft sich vorsichtig geschätzt auf rund 13.000 Euro inklusive Raumgewinn und Ersparnis für den Rauchfang über einen Zeitraum von acht Jahren – bei einem Stromüberschuss trotz Elektroauto und E-Bikes von gut 3.000 kWh jährlich. Und das Beste: Unsere Nachbarn wurden weder mit Rauch noch mit Feinstaub vergiftet.

Man sollte meinen, dass in einer Zeit, die auf eine Elektrifizierung des gesamten Lebens zusteuert, Dankgottesdienste dafür gelesen werden, dass es solche abgasfreie Heizungsformen gibt. Doch im österreichischen Baurecht, das in allen Bundesländern ein wenig variiert, wird die Infrarotheizung mit Argusaugen, ja mit Feindseligkeit betrachtet. Den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik zufolge sind elektrische Widerstands-Direktheizungen mit IR-Flächenstrahler zwar nicht verboten, doch ist »der Einsatz nur in Gebäuden möglich, deren Heizenergiebedarf bereits minimal ist«, also aufgrund der Bauart und Dämmung gegen Null geht (siehe auch Pkt. 4.12 der Richtlinie des Österreichischen Bauinstituts (OIB) 6, Ausgabe 2019) – also vorrangig in sogenannten Null­energie-Häusern.

Zweierlei Maß
Zudem haben sich die Bundesländer im Baurecht darauf geeinigt, nicht Stromlieferverträge mit streng überprüften CO2-Zertifikaten als ausreichend für eine Baubewilligung gelten zu lassen, sondern die allgemeine Strommix-Annahme von einer CO2-Last von 130 g pro Kilowattstunde. Das ist so, als würde eine Wettervorhersage für Österreich den Wert vom Großglockner durchsagen und sich nicht die Mühe machen, auch Klagenfurt, Wien oder St. Pölten mit den tatsächlich zu erwartenden Werten zu beleuchten. Um an eine E-Auto-Förderung zu kommen, muss ich den Nachweis erbringen, 100 % Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Das ist aber nicht für einen Bauwerber erlaubt, der sich ja ebenfalls dazu verpflichten könnte. Absurd, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bilanz im Vergleich
Zugegeben: Es war einmal opportun, gegen Strom bei der Heizung zu sein. Dabei nimmt die Energieversorgung aus Erneuerbaren mit seit Jahren großartigen Entwicklungen, einem Preisverfall in den Gestehungskosten von Solar- und Windparks und auch bei den Speicherkosten in Batterien völlig neue Formen an. Energieexperten gehen weltweit davon aus, dass wir die hoch gesetzten Ziele und CO2-neutrale Stromerzeugung schneller schaffen werden, als Pessimisten das noch heute annehmen.

Die Kosten-Nutzen-Bilanz sowie die Einfachheit der Montage und der geringe Platzverbrauch machen die Infrarot-Marmorheizung zu einem Paradefall für Ressourcenschonung. Die Bilanz anderer alternativer Heizformen ist im Vergleich grottenschlecht. So wurden laut Biomasseverband weltweit 2019 62 Millionen Tonnen Holzpellets erzeugt. Deren Verbrennung setzte die Kleinigkeit von 11.346.000 Tonnen CO2 frei (Gewinnung 1 kWh aus Pellets hat einen CO2-Ausstoß von rund 35 Gramm), die uns beim Ringen um einen CO2-neutralen Lebensstil fehlen. Und trotzdem ist man mit einer Pelletsheizung Baurechts-Liebling.

Die EU fördert den Selbstbetrug, indem die CO2-Belastung aus Biomasseverfeuerung bilanziell nicht gewertet wird. Milliarden-Subventionen landen dort und verzerren den Markt. Die Baurechts-Referenten können damit gut leben, wiewohl die Europäische Akademie der Wissenschaften längst alarmiert, weil etwa in Kraftwerken in den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien Holzpellets die Kohle ersetzen.

Umdenken gefordert
Das Nein der Baurechtsverordnungen der Bundesländer zur Infrarot-Elektroheizung ist aufgrund der OIP-Baurichtlinie gegeben und bringt eine Bevorzugung von genehmen Systemen mit sich, ohne deren Gesamtbilanz und über Jahre beobachtete Performance ins Visier zu nehmen.

Es ist höchste Zeit für ein Umdenken, um im Baurecht die Elektroheizung nicht mit fadenscheinigen Argumenten zu diskreditieren. Bleibt zu hoffen, dass das Baurecht klug reformiert wieder verständliches und zukunftsfähiges Recht darstellt. Es wäre schön, wenn bald die Köpfe für eine sinnvolle Lösung rauchten – und nicht die Öfen, die wertvolles Holz verbrennen.

Eines wäre vielleicht noch zu erwähnen: die Nachhaltigkeit durch lange Lebenszeit einer Marmorheizung, der geringen Belastung bei der Herstellung, da der Rohstoff fertig von der Natur geschenkt ist und nicht durch Hochtemperaturprozesse wie Metalle, Glas oder Keramik vorgefertigt werden muss. Ebenfalls kann man den Stein einer Nachnutzung zuführen.


Bild oben: Reinhard Bimashofer ist Journalist, Forscher und Experte für die Themen Naturstammhaus und Nachhaltigkeit, lebt in Millstatt, Kärnten: »Wir gehen in eine Zukunft, in der Strom zur saubersten, bestkontrollierten und logischen Energiequelle für fast alle Lebenslagen dienen wird. Die Welt will den Einsatz von CO2-neutralem Strom forcieren und in Österreich kochen die Baurechtsstrategen ihr eigenes Süppchen, indem sie teilweise folgenschwer den Einsatz von gesunden Infrarot-Marmorheizungen bei Neubauten verhindern.«

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