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Hundertprozentigen Schutz gibt es nie

Mathias Görg und Árpád Geréd , Partner bei Maybach Görg Lenneis Geréd Zacherl Rechtsanwälte. Mathias Görg und Árpád Geréd , Partner bei Maybach Görg Lenneis Geréd Zacherl Rechtsanwälte.

Die Judikatur urteilt hinsichtlich der Wettbewerbsfreiheit zunehmend liberaler, meinen Árpád Geréd und Mathias Görg, Partner bei Maybach Görg Lenneis Geréd Zacherl Rechtsanwälte. Umso wichtiger wird die technische und vertragliche Absicherung für Unternehmen.

(+) plus: Was ist tatsächlich unzulässig?

Mathias Görg: Was das Abwerben von Kunden betrifft, ist das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit zu beachten. Ich bin als ehemaliger Mitarbeiter nicht verpflichtet, die Hände in den Schoß zu legen – außer im Dienstvertrag wurde für den betreffenden Geschäftszweig eine wirksame Konkurrenzklausel vereinbart. Der Mitarbeiter darf sich bei der Beschaffung der Daten aber nicht unlauterer Mittel bedienen, also beispielsweise eine Kundenliste mitnehmen. Selbst wenn er diese Kundenliste noch im Auftrag des Arbeitgebers angelegt hat, verstieße eine Mitnahme gegen das UWG. Ausnahme: Er hat die Daten nicht ausgedruckt, sondern im Kopf.

Árpád Geréd: Ein Verstoß gegen das UWG kann durchaus unangenehme finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einer Verurteilung habe ich als ehemaliger Dienstgeber einen Veröffentlichungsanspruch und ich kann Schadenersatz verlangen. Hinzu kommen die oft beträchtlichen Prozesskosten. Auch gegenüber den betreffenden Kunden kann sich eine Verurteilung negativ auswirken.

(+) plus: Wie können sich Unternehmen absichern?

Geréd: Überall dort, wo Technologie zum Einsatz kommt, kann man bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, woher Daten stammen bzw. ob und wer Einsicht genommen hat. Mit technischen Maßnahmen kann ich auch Zugriffe beschränken oder verhindern. In der Praxis ist das aber ein komplexes Thema. Vertriebsmitarbeiter sind mit ihren mobilen Geräten ständig unterwegs und haben die Kundenlisten immer mit dabei. In Zeiten des »Cloud Computing« sind alle wunderbar vernetzt und manche Leute wollen auch noch lieber ihre privaten Geräte einbinden, weil sie einen bestimmten Hersteller bevorzugen. All das wollen Unternehmen oft gern ermöglichen. Die Frage, ob der Mitarbeiter mit den Daten womöglich zu einem Konkurrenzunternehmen geht oder ein eigenes Unternehmen aufmacht, wird dabei oft wenig beachtet.

(+) plus: Wird das Thema Sicherheit an Brisanz zunehmen?

Geréd: Auf jeden Fall. Praktisch alle Mitarbeiter haben heute ein Smartphone. Über das E-Mail-Konto synchronisieren sie die Firmendaten. Die Firmenmails sind dann auf dem Gerät und damit auch die Kontaktdaten. Da geht es weniger um Datenschutz, als vielmehr um den eigenen Kundenschutz und den Geschäftsschutz. Durch die mobilen Endgeräte potenziert sich das Interesse an eigentlich banalen Fragen: Wer darf bestimmte Geräte verwenden? Auf welche Daten dürfen alle, auf welche nur bestimmte Personen zugreifen? Darf wirklich jeder einen USB-Stick anstecken oder ein Smartphone einbinden und Daten herunterladen?

Görg: So wichtig die entsprechenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen auch sind: Unternehmern ist dringend anzuraten, sich durch entsprechende Klauseln im Vertrag gegen eine Konkurrenzierung so weit wie möglich abzusichern. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es aber ohnehin nie.

Last modified onMittwoch, 23 Oktober 2013 13:39
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