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Zurück in die Zukunft: Neue Kriterien im Vergaberecht

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Aktuelle Finanzskandale und die Corona-Krise machen deutlich: Die Betrachtung der Vergangenheit ist zu wenig – das gilt gerade auch für Vergabeentscheidungen. Ein Kommentar von Markus Fallenböck und Martin Schiefer.

Von München nach Mattersburg: Zwei aufsehenerregende Finanzskandale um ganz unterschiedliche Unternehmen haben gezeigt, wie risikoanfällig die primär auf der Bilanzprüfung beruhende Bewertung von Firmen sein kann. Denn die Bilanz eines Unternehmens ist schon per Definition immer eine Betrachtung der Vergangenheit und sagt wenig darüber aus wie zukunftsfest das Geschäft ist. Die Corona-Krise verschärft diese Situation, denn sie offenbart gnadenlos die Schwachstellen – und das selbst bei gesunden Unternehmen.

Resilienz als Blick in die Zukunft
Schon vor Corona wurden daher neue Bewertungskonzepte unter dem Begriff der „Corporate Resilience“ diskutiert. Resilienz im Sinne der psychischen Widerstandsfähigkeit ist schon seit etlichen Jahren ein Kernthema im Personalmanagement. „Corporate Resilience“ überträgt das Konzept auf das Unternehmen als Organisation und meint die Fähigkeit, einen Schock zu absorbieren und besser als die Konkurrenz aus der Krise hervorzugehen. Zentrale Resilienzkriterien sind dabei etwa die Eigenkapitalquote, Eigentümer- und damit Entscheidungsstrukturen, Führungskultur sowie die Robustheit des Geschäftsmodells (Komplexitätsgrad, Lieferketten, Online-Fähigkeit, Kostenflexibilität).

Neue Kriterien im Vergaberecht
Diese Diskussion sollte gerade jetzt auch im Vergaberecht geführt werden. Denn neben den staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der Krise wie Kurzarbeit, Härtefonds und Fixkostenzuschuss ist nun die Zeit wirtschaftlich und technisch stabilen Unternehmen durch öffentliche Aufträge Sicherheit und Perspektive zu geben. Öffentliche Aufträge sind keine Beihilfen.
Öffentliche Aufträge kommen dem Auftraggeber genauso zugute wie den ausführenden Unternehmen.

Es gilt sicherzustellen, dass das Geld aus den Maßnahmenpaketen zur Förderung für Infrastruktur, Klima und Bildung auch tatsächlich bei den Unternehmen ankommt und mit diesen gemeinsam in erfolgreiche Projekte umgesetzt wird.

Was braucht es dazu?

1. Es braucht dazu Ausschreibungen, deren Kriterien und Nachweise in die Zukunft gerichtet sind. Die Umsatzzahlen und Referenzen der Vergangenheit sind seit Corona Makulatur. Stattdessen braucht es den Nachweis positiver Prognosen für die Auftragslage und Auslastung und eine ausreichende Eigenkapitaldecke. Wir brauchen Ausschreibungen für Unternehmen, auf die sich der Auftraggeber verlassen kann. Unternehmen, die mit ihren Steuern und Beiträgen wieder zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte beitragen können.

2. Es braucht Ausschreibungen, die Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre in der Krise getätigten Investitionen zurück zu verdienen und die eingeführten Innovationen weiterzuentwickeln. Maßnahmen für Digitalisierung wie etwa sichere Kommunikationskanäle, online-shops sowie Home-Office-Fähigkeit müssen als Qualitätsmerkmale positiv beurteilt werden.

3. Es braucht Ausschreibungen, die den Standort stärken und die Versorgungssicherheit auch in Zukunft sicherstellen. Die Forderung nach Erhöhung der Schwellenwerte und dem verstärkten Einsatz des Bestbieterprinzips greift zu kurz. Besser ist die Zusammenrechnungsregel im Unterschwellenbereich zu nutzen und sind in die Leistungsbeschreibung und den Leistungsvertrag eindeutige Muss-Kriterien aufzunehmen (wie Vor-Ort-Verfügbarkeit von Facharbeitern, Vorhalten ausreichender Produktions- und Lagerkapazität, engmaschiges lokales Zuliefernetz).
Wir haben in der Krise vieles neu gelernt und gestaltet. Jetzt gilt es auch Vergaberecht neu zu denken.


Über die Autoren
Dr. Markus Fallenböck ist Miteigentümer des Fintech Own360, das einen Standortfonds für private Anleger anbietet.
Mag. Martin Schiefer ist Gründer und Partner der auf Vergaberecht spezialisierten Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte.

Last modified onMontag, 27 Juli 2020 11:04
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