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Windkraft: Ruf nach Behörde

Im »Energiegesetz Neu« soll die Förderung für Ökostrom neu geregelt werden. Die Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien der Europäischen Kommission schlagen Ausschreibungen als Instrument zur Festlegung der Förderhöhe vor.

Das Institut für Zukunfts-Energie- und Stoffstromsysteme (IZES) hat nun in mehreren Ländern analysiert, welche Effekte Ausschreibungen auf den lokalen Ausbau von Windkraftanlagen hatten. Fazit: Die Realisierungsrate lag in den analysierten Ländern lediglich zwischen 30 und ­ 80 %. Tatsächlich konnte bisher nur in einem von acht Fällen, in Südafrika, die komplette ausgeschriebene Projektmenge tatsächlich realisiert werden. Festgestellt wurde auch, dass Ausschreibungen in mehreren Ländern eine Tendenz zur Marktkonzentration hin zu sehr großen, international tätigen Unternehmen bewirkt hatten. »Die Kleinheit des österreichischen Marktes und die Unterschiede der Windkraftstandorte erschweren die Umsetzung von Ausschreibungen noch zusätzlich. Wenn die erneuerbaren Energien die Stromzukunft in Österreich sein sollen, braucht der Markt Stabilität und Investitionssicherheit«, zeigt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft auf. »Ausschreibungen bringen von all dem sehr wenig und erhöhen stattdessen spekulative Unsicherheiten.« Moidl plädiert, die Förderhöhen weiterhin von Behörden festlegen zu lassen.

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