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Energieeffizienzgesetz: Lösungen für Unternehmen

Energiecomfort bietet Lösungen speziell für die Erfüllung des neuen Energieeffizienzgesetzes an. Energiecomfort bietet Lösungen speziell für die Erfüllung des neuen Energieeffizienzgesetzes an.

Das neue Energieeffizienzgesetz tritt mit 1.1.2015 in Kraft und verpflichtet große Unternehmen zur Implementierung von Energiemanagementsystemen bzw. Durchführung regelmäßiger Energieaudits.

Mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) wird die europäische Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. Sie sieht vor, dass die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent gesteigert und dass der Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert wird. Großunternehmen, das sind Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro bzw. einer Umsatzsumme von mehr als 50 Millionen, sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen oder alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen externen Auditor durchzuführen. Martina Jochmann, Geschäftsführerin von ENERGIECOMFORT dazu: »Wir beschäftigen uns schon sehr lange mit dem Thema Energieeffizienz, es ist Teil unseres Kerngeschäftes. Mit unserer Erfahrung, unserem Know-how bei Energieeffizienz und der Tatsache, dass wir seit Jahren Einsparungen bei Energieverbrauchern in ganz Österreich realisieren, können wir nun Lösungen speziell für die Erfüllung des neuen Gesetzes anbieten.«

Pflichten für Unternehmen
Im § 9 des EEffG sind die Pflichten für große Unternehmen festgelegt:
- Achtung Konzernzusammenrechnung:
Die Betrachtung für Schwellenwerte erfolgt immer als Summe innerhalb eines Konzerns beziehungsweise Unternehmens inklusive aller Beteiligungen von mehr als 50 %!
- Alle vier Jahre externes Energieaudit oder
- Energiemanagementsystem (EnMS) inkl. internem oder externem Energieaudit (ISO 50001, ISO 14001, EMAS)
- Bereits durchgeführte Audits können angerechnet werden (Vier-Jahres-Intervall ist zu beachten).

Zeitplan
- Bis Ende Jänner 2015 haben große Unternehmen der Monitoringstelle zu melden, ob ein EnMS oder Audit gemacht wird.
- Die Implementierung eines EnMS inklusive Zertifizierung bzw. das Energieaudit müssen bis Ende November 2015 fertiggestellt und das Ergebnis der Monitoringstelle gemeldet sein.

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