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E-Zustellung: Verbesserungsbedarf geortet

Seit Jänner 2020 gilt für Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von behördlichen Informationen oder Bescheiden. Das heißt, dass alle amtlichen Bundesbehörden Unternehmen ausschließlich über ein eigens dafür eingerichtetes elektronisches Postfach informieren. Die Unternehmen wiederum müssen die Möglichkeit schaffen, diese Zusendungen empfangen zu können. So werden künftig die Finanzämter Bescheide digital zustellen, ebenso wie Ministerien oder andere Behörden.

Die Junge Wirtschaft Wien (JWW) rund um Vorsitzende Barbara Havel begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, ortet zugleich aber auch Verbesserungsbedarf. Das digitale Postfach soll dabei ein zusätzlicher Kommunikationskanal sein, der so nützlich ist, dass er freiwillig genutzt wird. „Wir haben mehrere Verbesserungsvorschläge, was die E-Zustellung betrifft. Der größte Kritikpunkt betrifft die Einwegkommunikation der EU-Richtlinie. Das heißt, UnternehmerInnen können Post von Bundesbehörden empfangen, sie können aber nicht über den gleichen Kanal antworten. Das sollte dringend geändert werden“, sagt Havel, die zudem ergänzt: „Die E-Zustellung betrifft ausschließlich Bundesbehörden – wieso werden nicht gleich auch alle Länder und Gemeinden eingebunden?“ Darüber hinaus stößt sich die JWW an der Tatsache, dass die E-Zustellung nicht für alle juristischen und natürlichen Personen, also auch für Privatpersonen, eingeführt wird.

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