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"Lange erwartet, dringend gebraucht" - erste Reaktionen auf den EAG-Entwurf

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Am 16. September wurde der Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes von Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner präsentiert. Wir haben die Reaktionen aus der Branche dazu gesammelt vorliegen.

Verband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ)
Das vorgestellte Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) muss in der Lage sein, 30 Mrd. Euro an Investitionen auszulösen und rund 100.000 Arbeitsplätze mit heimischer Wertschöpfung zu schaffen. „Diese Chance müssen wir vor allem in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten unbedingt wahrnehmen. Hier jetzt nicht zu handeln würde die Kosten in weiterer Folge deutlich erhöhen und eine Chance vergeben. Daher geht es jetzt darum, ein wirklich gutes Gesetzespaket auf den Weg zu bringen“, bekräftigt Christoph Wagner, Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), seine Erwartungen an den Begutachtungsentwurf. Der EEÖ begrüßt als Branchenvertreter daher, dass mit der lange erwarteten Präsentation das Ministerium den Startschuss für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zum Ausbau von regenerativen Energien gibt. 27 TWh zusätzlicher Ökostrom soll damit bis 2030 bereitgestellt werden und die heimische Stromversorgung zu 100 Prozent auf erneuerbare Ressourcen stellen.

„Die Branche wird in den nächsten Tagen den Begutachtungsentwurf genau prüfen und ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen. Denn das Gesetz muss der Energiewende zum Durchbruch verhelfen und die Bürgerinnen und Bürger zu Teilhabern machen“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. In einer ersten Bewertung der heute präsentierten Punkte sieht der EEÖ einige positive Punkte, aber auch noch Diskussionsbedarf in manchen Bereichen.

Positiv hervorzuheben ist die technologiespezifische Herangehensweise im Ökostrom Anreizsystem und auch, dass man in vielen Bereichen auf administrativ vergebene Marktprämien setzt. „Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern bestätigen, dass diese zielgerichtet und effizient wirken und eine rasche Mobilisierung der Potenziale ermöglichen. Das ist ein guter Weg, denn wir haben für 100 Prozent Ökostrom bis 2030 keine Zeit zu verlieren“, so Wagner und er begrüßt auch die Absicherung von Biomasse-Bestandsanlagen.

Ebenso positiv wird die Vorlage bei den Energiegemeinschaften bewertet. „Nur wenn die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sehr weit reichen, werden sie auch die erwarteten positiven Effekte bringen – nämlich hohe Akzeptanz für Erneuerbare und Effizienzsteigerungen durch eine umfassende Verschränkung von Produktion und Verbrauch“, so Prechtl-Grundnig.

Verbesserungsbedarf ortet der EEÖ noch bei der differenzierten Betrachtung von Standorten und Anlagetypen. „Um die Potenziale in ganz Österreich effizient zu mobilisieren, müssen wir diesbezüglich eine gute Grundlage schaffen. Hier ist die Ausgestaltung der Details entscheidend“, so Prechtl-Grundnig, und sie setzt hinzu: „Ebenso müssen die Revitalisierung und die Optimierung von bestehenden Standorten im Gesetz Niederschlag finden. Aus den präsentierten Eckpunkten erkennen wir hier noch keine ausreichenden Regelungen.“

Der gesetzlich vorgesehene hohe Abschlag für PV-Freiflächenanlagen und das Reihungskriterium für PV-Investitionsförderungen sind sehr unerwartet und werfen bei der Branche viele Fragen auf. „Wir stehen zu einer naturverträglichen Umsetzung von Projekten. Die Naturverträglichkeit wird auch umfassend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Eine zusätzliche Festlegung und Überprüfung im EAG sehen wir eher als zusätzlichen Bürokratismus. Wir werden die erwarteten Auswirkungen genau evaluieren und in die Diskussion einbringen“, äußert Christoph Wagner seine Skepsis zu diesem Punkt.

Auf die genauen Regelungen für Biogas muss die Branche leider noch warten; der EEÖ hofft, dass es dazu bald eine Vorlage geben wird. Nach einer ersten Einschätzung schließt Wagner: „Insgesamt muss das Gesetz Kontinuität für den Ökostromausbau bringen und die Erreichung der Ziele im Fokus haben und die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Die Details der Ausgestaltung müssen diesen Prämissen dienen. Wir werden uns konstruktiv in diesem Sinne einbringen.“

Oesterreichs Energie

"Lange erwartet, dringend gebraucht", tituliert auch eine Aussendung des Verbandes der größeren Energieversorger und Netzbetreiber. „Mit diesem Gesetzesvorschlag haben wir einen wichtigen energiepolitischen Meilenstein erreicht, der uns die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau erneuerbarer Energiequellen liefert. Auch wenn es im Detail sicher noch Punkte gibt, die wir diskutieren müssen – dass dieses Gesetz mit Jahresbeginn in Kraft tritt, hat jetzt oberste Priorität“, erklärt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft.

Oesterreichs Energie begrüße den aktuellen Begutachtungsentwurf in vielen Punkten. So finden sich darin zentrale Forderungen des Verbandes wie etwa die Schaffung von Investitionssicherheit durch marktnahe, technologiespezifische Marktprämien oder transparente und faire Spielregeln für lokale Energiegemeinschaften, damit wir Bürgerinnen und Bürger zu Beteiligten machen können.

„Es gibt aber auch Themen, die wir als Branche kritisch sehen. Dazu zählt etwa die geplante Einführung einer doppelten ökologischen Prüfung von Wasserkraftanlagen. Zusätzlich zur Prüfung im Genehmigungsverfahren soll es künftig eine weitere Prüfung im Zuge der Förderung geben. Damit würde das ohnehin schon schwer erreichbare Ausbauziel in diesem Bereich weiter in die Ferne rücken. Auch bei den Energiegemeinschaften droht bei einer Ausweitung auf regionale Modelle eine überproportionale Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit“, so Strugl.

„Massive Probleme sehen wir bei den künftigen Regelungen zur Netzreserve. Hier brauchen wir eine klare und längerfristige Grundlage für den Betrieb von Kraftwerken, die sich zwar nicht mehr rechnen, für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit aber weiter unerlässlich sind. Anstatt die Kosten der systemrelevanten Kraftwerke ersetzt zu bekommen, könnten ihnen künftig Zwangsverpflichtungen drohen“, erklärt Strugl.

„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gibt den Startschuss zu einem Infrastrukturprojekt, in dem sich Ökologie und Ökonomie vereinen. Die österreichische Energiewende wird damit eine vollkommen neue Flughöhe erreichen. Umso dringender brauchen wir jetzt eine verlässliche Lösung für die Netzreserve, die es uns künftig ermöglicht die Stromversorgung unter allen Bedingungen – und bei allen Wetterlagen – zu sichern“, so Strugl abschließend.

Verband Photovoltaik Austria

Speziell für die Photovoltaik sieht es einige wichtige Neuerungen vor, die ab dem kommenden Jahr einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung bis 2030 liefern sollen. Mit dem lang ersehnten und bevorstehenden Gesetz soll die PV-Stromproduktion um 11 Terrawattstunden (TWh) ausgebaut und somit die aktuell installierte PV-Leistung in Österreich (1,7 TWh) mehr als versechsfacht werden. Einige wesentliche Punkte, für die wir uns seit langem einsetzen, sind berücksichtigt worden. Die nächsten Wochen müssen jedoch noch genutzt werden, um wichtige Details im Entwurf anzupassen, damit der Grundstein für eine echte Solar Revolution auch tatsächlich gelegt wird, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, optimistisch.

Der Gesetzesentwurf sieht einen Mix aus Einmal-Zuschüssen (Investitionsförderung) und Markprämien für neue Projekte vor, um die gesamte Anwendungspalette der PV vollständig zu nutzen. Für die Investitionsschiene (möglich für Anlagen bis 500 kWp) werden jährlich 60 Mio. Euro zur Verfügung stehen und für das neue System der Marktprämien wird ein jährlicher geförderter Ausbau von 700 MW ermöglicht. Damit soll im Fördersystem Treffsicherheit für den geplanten Ausbau in allen Anlagengrößen angestrebt und neue Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen und Unternehmen geschaffen werden. Der Entwurf sieht zudem auch Erleichterungen für den Netzanschluss von kleineren Anlagen (<20 kW) vor, um hier einen weiteren Schritt in Richtung Barrierenabbau zu gehen und diese Anlagen jedenfalls ohne Mehrkosten anzuschließen.

Auch wird in Zukunft die Größenbeschränkung der Anlagen die Förderwürdigkeit nicht mehr limitieren. Bisher schränkte diese Grenze in der Tarifförderung die maximale PV-Anlagengröße ein, obwohl am Dach in vielen Fällen Platz für mehr Module wären. Neu ist auch die zukünftige Förderbarkeit von PV-Anlagen auf geeigneten Freiflächen. Hier setzt die Klimaschutzministerin einen weiteren wichtigen Schritt, um eine breite Anlagenvielfalt zu ermöglichen. Mehrere Antragszeitpunkte pro Jahr sollen endlich Kontinuität für die Branche sowie für SonnenstromnutzeInnen ermöglichen, heißt es bei PV Austria. 

Für den Einsatz von Stromspeichern sieht das Gesetz ebenfalls eine Fördermöglichkeit vor. Diese sollen bis 50 kWh per Investitionszuschuss gefördert werden.  Neu ist auch, dass die Förderabwicklung durch eine zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt und somit vereinfacht wird.

Interessensgemeinschaft Windkraft
„Einige wichtige Eckpunkte, auf die wir seit Jahren hinweisen, sind bereits enthalten. Dies ist eine sehr gute Grundlage für die intensiven Diskussionen, die nun bis zur Beschlussfassung mit Zweidrittel-Mehrheit im Parlament bevorstehen. In entscheidenden Bereichen ist aber die Detailausgestaltung von größter Bedeutung, damit das Gesetz ein Erfolg wird“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Als Standard-Fördermodell ist ein Markprämienmodell vorgesehen, also eine Direktvermarktung des Ökostroms, bei welcher der Erzeuger seinen Ökostrom selbst vermarktet und zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde als Förderung hinweg erhält. Die Förderhöhen sollen bei Windkraft in den nächsten Jahren mittels Verordnung festgelegt werden. „Aus Sicht der IG Windkraft sollte man auf Ausschreibungen verzichten“, erklärt Moidl: „Ausschreibungen haben etwa in Deutschland zu einem radikalen Einbruch beim Windkraftausbau geführt.“

Dass die Förderung in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedlicher Standorte unterschiedlich hoch sein kann, begrüßt die IG Windkraft, denn, so Moidl: „Für einen breiten Ausbau der Windkraft in ganz Österreich ist eine standortdifferenzierte Förderung essentiell, daneben sind nun die Bundesländer gefordert, die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau anzupassen.“

Entscheidend ist, dass die Erreichung einer 100-prozentigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien im Vordergrund steht und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. „Bei Abweichung vom Zielpfad müssen rasch Maßnahmen ergriffen werden können, um die Zielerreichung zu gewährleisten“, fordert Moidl und spricht sich gegen eine Begrenzung der Fördermittel aus.

Zur Erreichung des Ziels, den Stromverbrauch 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, wurde im Regierungsprogramm festgelegt die jährliche Stromerzeugung aus Windkraft bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) zu steigern. Dafür ist ein jährlicher Ausbau der Windkraftleistung von 500 MW nötig. Im vorgelegten Entwurf sind allerdings nur mindestens 400 MW pro Jahr festgelegt. „Hier bedarf es einer Nachschärfung der Windausbaumenge“, fordert Moidl und ergänzt abschließend: „Windkraft ist sauber, günstig und schafft Arbeitsplätze. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein modernes Wirtschaftsprogramm für einen richtigen Neustart nach der Corona-Krise. Diese Chance müssen wir nützen.“

Verein Kleinwasserkraft Österreich
"Sehr erfreut darüber", dass der lang erwartete Begutachtungsentwurf vorgelegt wurde, zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich-Geschäftsführer Paul Ablinger: „Um die Energiewende zu schaffen sind gerade für sehr langlebige und investitionsintensive Technologien wie die Kleinwasserkraft langfristig stabile Rahmenbedingungen notwendig. Das EAG sollte dafür ein Meilenstein sein. Endlich wird mit dem Begutachtungsentwurf der Grundstein für den Gesetzesbeschluss gelegt.“

Begrüßt wird von Kleinwasserkraft Österreich insbesondere die Orientierung an den Spezifika der einzelnen Technologien und die Anpassung der Unterstützungsdauer an die international üblichen 20 Jahre. Große Chancen im Bereich der Kleinwasserkraft sollten auch die neu eingeführten Energiegemeinschaften mit sich bringen. Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich aber ebenfalls. Ablinger: „Für uns unverständlich ist, dass für Anlagen, die sich bereits einem sehr strengen Bewilligungsprozess unterziehen mussten nun noch einmal weitere Hürden eingezogen werden sollen. Das ist eine zusätzliche Bürokratie und Verzögerung, bei der sich auch die Frage stellt, wer das überhaupt kontrollieren soll. Vertraut man den Bewilligungsbehörden nicht?“ Denn: eine Förderung kann nur beantragt werden, wenn alle notwendigen Bewilligungen vorliegen. Und für diese ist die Erfüllung sämtlicher Umweltauflagen, die in Österreich auf sehr hohem Niveau sind, Voraussetzung!

In diesem Zusammenhang überrascht auch, dass die Revitalisierung von Altanlagen nicht im Bereich der Marktprämien aufscheint. Da die Verbesserung von bestehenden Anlagen dem Vernehmen nach aber Priorität eingeräumt werden soll, liegt hier vermutlich nur eine verkürzte Darstellung in der Präsentation vor.

Eine abschließende Beurteilung werde erst nach Vorliegen des Begutachtungsdokumentes und der zugehörigen Verordnungstexte möglich sein. „Wir gehen davon aus, dass man im Zuge der Begutachtung auch unsere Hinweise berücksichtigt. Dann sollte das EAG wirklich der dringend notwendige Meilenstein am Weg zu 100 % erneuerbarem Strom bis 2030 werden“, so Ablinger der auch auf die enormen konjunkturellen Effekte des Erneuerbaren Ausbaus verweist: „Alleine der Ausbau der Kleinwasserkraft sollte ein Plus von fast 15.000 Arbeitsplätzen und zusätzliche 1,1 Mrd. BIP jährlich auslösen.“

Österreichischer Biomasse-­Verband
Der Biomasse-Verband sieht im Entwurf "ein deutliches Bekenntnis" zum Ausbau der Stromerzeugung aus Holz und zur Sicherung der Bestandsanlagen. "Das vorgelegte Paket ist begrüßenswert und setzt wichtige Eckpfeiler für die Energiewende, auch dank des Einsatzes von Elisabeth Köstinger und Magnus Brunner für die Biomassenutzung", erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-­Verbandes. "Ob sich das EAG positiv auf die Branche auswirken wird, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der Details ab. Hierzu muss während der Begutachtung noch deutlich nachgebessert werden. Zusätzlich fehlt die Ausgestaltung des erneuerbaren Gasausbaues."

Im EAG wurde der Neubau von Anlagenkapazitäten von zumindest 30 MWel Biomasse-KWK-­Anlagen im Jahr festgelegt. Bis 2030 sollen 1 TWh Strom aus Biomasse zusätzlich erzeugt werden. Die Hälfte davon soll im Kleinanlagenbereich unter 0,5 MWel erfolgen. Für Bestandsanlagen soll die Fördermöglichkeit auf 30 Jahre erhöht und alle bestehenden Anlagen in das EAG übernommen werden. Für Altanlagen wird generell eine Schadholzklausel gelten, und für Entnahmekondensationsturbinen wird ein erreichbares Effizienzkriterium definiert. Die größte Änderung ist aber, dass mit dem EAG vom bisherigen Tarifsystem abgerückt wird und bei der Biomasse auf ein gleitendes Marktprämiensystem umgestellt wird. Das System der gleitenden Marktprämien hat zwar den Vorteil, dass Betreiber höhere Erlöse erzielen könnten. Aber der Nachteil ist, dass die Betreiber den Strom selbst verkaufen müssen und damit auch das Risiko steigt.

Zudem soll die anzulegende Marktprämie bei Anlagen über 500 kWel mittels Ausschreibungen ermittelt werden, was vom Österreichischen Biomasse-­Verband abgelehnt wird. Diese Grenze müsse auf über 5 MWel erhöht und wie bei der Windkraft erst mit 2023 eingeführt werden. Für Grünes Gas wurden die Regierungsziele nicht umgesetzt. Der Ausbauplan von erneuerbarem Gas wurde verschoben. Der Biomasse-­Verband wird sich in die Begutachtung einbringen und detailliert Stellung nehmen.

Fachverband Gas Wärme (FGW)
Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme, zeigt sich enttäuscht über den nun vorliegenden Entwurf des Gesetzes: „Wir fordern dringend eine gesamtheitliche Betrachtung der zukünftigen österreichischen Energieversorgung und Regelungen für Grüne Gase wie Biomethan und Wasserstoff.“ Konkret geht es dem Fachverband dabei um variable Marktprämien, die auf zentralen Ausschreibungen zur Erhöhung des Marktanteils von Grünem Gas im Gasnetz basieren sollen – ähnlich wie beim geplanten Ökostromausbau.

„Anstatt Investitionen in Grünes Gas, Sektorkopplung und Wasserstoff zu forcieren, bleibt von den angekündigten Plänen der Bundesregierung dazu wenig übrig. Das ist völlig unzureichend“, sagt Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverbands Gas Wärme. Er fordert „mehr Weitblick in der Politik. Denn hinsichtlich des Gesamtenergieverbrauchs ist Gas gleich wichtig wie Strom“, argumentiert er. „Wir stehen für Technologieoffenheit sowie Anreize und die Gleichbehandlung von Grünem Gas mit allen anderen erneuerbaren Energieträgern. Mit Ge- und Verboten würden viele Türen in eine erneuerbare Energiezukunft verbaut werden“, so Mock weiter.

Die Klimaziele ließen sich mit Grünem Gas und der Nutzung der Gasinfrastruktur wesentlich kostengünstiger verwirklichen als durch ein überwiegendes Stromszenario – Studien bestätigen das, so der FGW. Außerdem biete Grünes Gas alle Vorteile und Sicherheiten von Gas – mit vergleichsweise niedrigen Umrüstungskosten und Null Aufwand für Konsumenten. Die vorhandene Gasinfrastruktur verbindet Sektoren, integriert und speichert erneuerbare Energien durch Power-to-Gas („Sommersonne für den Winter“, „Windkraft in der Flaute“) und ermöglicht Distribution in alle Sektoren: Raumwärme, Mobilität und Strom. „Die guten Chancen von Grünem Gas für die Energiewende auszulassen, würde zu Lasten der Versorgungssicherheit und auf Kosten der Konsumenten gehen“, appelliert Peter Weinelt abschließend an die Politik.

Umweltdachverband
Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes: „Man merkt das ernsthafte Bemühen. Für einen großen Wurf und eine naturverträgliche Energiewende braucht es allerdings Nachbesserungen: Erstens eine massive Verbrauchsreduktion, zweitens die deutliche Effizienzsteigerung bei der Stromerzeugung nach dem Grundsatz ,Modernisierung vor Neubau` und drittens die Abschaffung kontraproduktiver Förderungen und falscher Anreize. Ohne konkrete Maßnahmen in diesen zentralen Themenfeldern bleiben die Energie- und Klimaziele unerreichbar.“ 

Der Umweltdachverband begrüßt ausdrücklich den geplanten Ausbau der PV. „Die finanziellen Anreize für Auf-Dach- und Gebäude-integrierte PV-Anlagen sollten gegenüber Freiflächenanlagen allerdings noch deutlich erhöht werden. Positiv hervorzuheben sind zudem eine Reihe geplanter organisatorischer Maßnahmen, wie die Gründung von Energie-Gemeinschaften als sinnvoller Turbo für dezentrale Energielösungen. Positiv bewerten wir zudem auch den erleichterten Netzanschluss und den vorgesehenen Netzinfrastrukturplan“, so Maier.

Insgesamt werde aber der EAG-Entwurf den Zielen des Regierungsprogramms noch nicht gerecht. „Dort wird versprochen, dass zukünftige ,Öko‘stromförderungen strengen Naturschutzkriterien unterworfen werden, um insbesondere im Bereich der Wasserkraft die bisherige undifferenzierte Gießkannenförderung zu stoppen. Dies wird mit den vorgesehenen Ausnahmebestimmungen, die sogar in Europaschutzgebieten neue Kraftwerke ermöglichen, nur teilweise gelingen. Faktum ist, dass nur mehr 15 % der Bäche und Flüsse ökologisch intakt und die Ausbaugrenzen für die Wasserkraft erreicht sind. Statt strikt auf Effizienzsteigerung und Modernisierung bestehender Kraftwerksstandorte zu setzen, wird es durch falsche Förderanreize neue Konflikte um die letzten freien Fließgewässer geben“, betont Maier.

„Bei der Windkraft ist sachlich nicht verständlich, warum hier als einzigem Sektor keine Ausschreibungsverpflichtung vorgesehen ist. Gemeinsam mit Förderungen für Projekte in windschwachen Gebieten scheint hier ein planwirtschaftliches Sonderförderregime innerhalb des EAG zu entstehen. Der Umweltdachverband wird im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben“, so Maier abschließend.

Forum Versorgungssicherheit
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende“, erklärt die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, „der Entwurf liefert Antworten auf einige der wichtigsten Fragen im Hinblick auf eine künftige, dem Klimaschutz dienende Netzinfrastruktur.“ Die Verteilernetze sehen sich als Ermöglicher der Energiewende, betont Ederer: „Es ist sehr erfreulich, dass diese Rolle richtig erkannt wurde und im Gesetz entsprechenden Niederschlag finden soll.“

Eine wichtige Grundlage für das künftige Energiesystem wird mit der rechtlichen Verankerung des bestehenden und für die Nutzer extrem günstigen Systems des „Energiewirtschaftlichen Datenaustauschs (EDA)“ geschaffen. EDA ist eine Plattform, über die sämtliche Teilnehmer am Energiemarkt sicher und kostengünstig miteinander kommunizieren können. Die gewünschte Vielfalt an Erneuerbare Energiegemeinschaften und regionalen Produzenten sowie deren Integration ins Gesamtsystem wird durch EDA überhaupt erst möglich. Bisher lief EDA lediglich auf Basis der Marktregeln der E-Control Austria. Mit dem EAG wird nun eine solide rechtliche Grundlage geschaffen, die auch eine Weiterentwicklung von EDA ermöglicht.

Bei einer dringenden Forderung der Netzbetreiber konnte ein praxistauglicher Kompromiss gefunden werden: Neue Mittelspannungsleitungen bis 45.000 Volt sollen von Bewilligungen nach dem Starkstromwegerecht freigestellt sein, allerdings gilt das nicht für Freileitungen. Die Bewilligungsfreistellung ist deshalb essenziell, weil für den Ausbau der Netzinfrastruktur sonst bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens rund 3000 Verfahren durchgeführt werden müssten. „So einen Berg an Anträgen kann keine Behörde bewältigen, der Ausbau würde sich empfindlich verzögern“, sagt Ederer.

Das Thema Sektorenkopplung und Grünes Gas sieht die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit hingegen noch nicht ausreichend behandelt. „Die Integration von Strom, Gas, Wärme und Mobilität zu einem einheitlichen System wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen“, so Ederer. So ist die Umwandlung von Überschuss-Strom aus Wind- und PV-Anlagen in Wasserstoff eine Voraussetzung, um elektrische Energie langfristig speichern zu können. Zudem ist auch Gas aus Biomasse ein CO2-neutraler Energieträger. Ederer: „Ohne Grünes Gas wird es nicht gelingen, den Sektor Wärme in absehbarer Zeit klimafreundlich zu gestalten.“

Abschließend betont Ederer die Bereitschaft der Verteilernetzbetreiber, weiterhin an Lösungen für die Energiezukunft mitzuarbeiten: „Für eine abschließende Beurteilung muss das Papier genauer analysiert werden. Das Forum Versorgungssicherheit und seine Mitgliedsunternehmen stehen jederzeit für Gespräche und Informationen zur Verfügung und sind auch bereit, die parlamentarische Behandlung des EAG-Entwurfs mit ihrer Expertise zu unterstützen.“

Industriellenvereinigung
"Der Umbau des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität steht für die heimische Industrie außer Streit. Um diesen Umbau voranzutreiben, brauchen wir dieses Gesetz als wesentliche Grundlage", begrüßt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), die Vorlage des EAG im Hinblick auf das heute stattfindende Energie Trendforum digital. Das EAG könne einerseits Planungssicherheit schaffen, für die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen, aber auch für die Industrie, die ihre Prozesse von fossilen Energieträgern auf erneuerbaren Strom umzustellen hat. Langfristig könne dieser Umbau auch zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit führen, jedenfalls dann, wenn flankierend der Ausbau der Energieinfrastruktur vorangetrieben werde.

„Aus Sicht der Industrie enthält das heute vorgelegte Gesetzespaket auch innovative Elemente wie Energiegemeinschaften und eine stärkere Einbindung der Unternehmen in die Stabilisierung der Netze über die Netzreserve. Damit können neue Akteure am Strommarkt aktiv werden und wirtschaftliche Chancen nutzen. Skeptisch hingegen ist die IV, wenn in einem Fördergesetz ein neues Genehmigungsregime etwa für Wasserkraftwerke eingezogen wird. Wir brauchen schnellere Verfahren und keine neuen Hürden. Es liegt in der Verantwortung der Politik neben den Förderungen auch für diese Rahmenbedingungen zu sorgen“, so Knill weiter.

Um aber das EAG auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu machen, brauche es zudem eine substanzielle Weiterentwicklung der Förderung erneuerbarer Energie in Richtung Marktorientierung. „Das ist notwendig, um die Belastungen für private und betriebliche Energiekunden auf eine Milliarde Euro pro Jahr zu begrenzen, wie dies auch im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist. Es wird gelten, dies in der nun folgenden Begutachtung sicherzustellen. Damit können wir dauerhaft die Akzeptanz für die Erzeugung erneuerbarer Energie erhalten“, so der IV-Präsident abschließend.

IG Holzkraft
 „Wir sind sehr froh, dass der Entwurf jetzt endlich vorliegt und werden uns intensiv in die Begutachtung einbringen“, betont Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft. „Der vorliegende Entwurf sieht für die Holzkraftwerke vielversprechend aus, aber einige wichtige Details sind noch offen.“

Zukünftig werden neue Holzkraftwerke über Marktprämien gefördert und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Für Anlagen mit einer elektrischen Engpassleistung über 500 kW sind für die Vergabe der Förderungen Ausschreibungen vorgesehen. „Die Fördervergabe über Ausschreibungen sind für die Branche eine massive Herausforderung und werden von uns skeptisch gesehen“, erklärt Kirchmeier. „Über den Erfolg des neuen Systems werden aber letztendlich die Details entscheiden, die noch in Verordnungen festgelegt werden. Wir sind zuversichtlich, dass die Klimaschutzministerin die Expertise der Branche einfließen lassen wird.“

Die IG Holzkraft begrüßt besonders die Sicherung der bestehenden Holzkraftwerke. Diese sollen über Nachfolgeprämien bis zum Ablauf des 30. Betriebsjahres erhalten bleiben. „Das ist ein sehr positives Signal“, zeigt sich Kirchmeier erfreut. „Der Erhalt des Anlagenbestands ist ökonomisch und ökologisch bedeutend und wesentlich für den Erfolg des EAG.“

Politische Opposition
SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll zeigt sich "erleichtert", dass endlich ein Entwurf zum EAG vorliegt, denn es sei beinahe zu einer „unendlichen Geschichte“ geworden. Der Abgeordnete erwartet nun ernsthafte Gespräche und Zusammenarbeit, gerade in Bezug auf die soziale Verträglichkeit, sowie eine ausführliche Begutachtung. Schroll: „Energiepolitische Entscheidungen wurden meist von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen. Das stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung und ist bei den gigantischen Herausforderungen unabdingbar. Es wäre daher sinnvoll, den Dialog zu suchen, um sowohl innerparlamentarisch, als auch außerparlamentarisch breiten Rückhalt zu bekommen. Dabei wird man nicht immer Maximalpositionen durchbringen, aber letztlich steht eine Einigung dann auf einer soliden Grundlage.“

Schroll wiederholt die SPÖ-Anforderungen an das EAG, für die er sich im weiteren Prozess einsetzen wird: „Es braucht eine gerechte Finanzierung, mit einer Kostendeckelung von 100 Euro pro Haushalt, momentan stehen wir bei ca. 90 Euro pro Haushalt, durch die avisierten Förderungen könnten die Kosten um rund 50 Prozent steigen. Haushalte zahlen über 40 Prozent der Kosten, verbrauchen aber nur rund 25 Prozent des Stroms. Deswegen ist dieser Kostendeckel so wichtig. Ähnlich stellt sich die Situation für KleinunternehmerInnen dar. Weiters müssen die Energieeffizienz im Sinne der Nachhaltigkeit gesteigert und die Versorgungssicherheit verbessert werden. Dazu muss schnell das Energieeffizienzgesetz angegangen werden, das in drei Monaten ausläuft und der Netzausbau sowie Kraftwerksreserven gestärkt werden.“

WWF Österreich
"Mit über 5.200 Anlagen ist die Wasserkraft bereits extrem ausgebaut", heißt es beim WWF. Nur noch 15 Prozent der heimischen Flüsse seien in einem sehr guten ökologischen Zustand. Daher begrüßt der WWF Österreich den am Mittwoch angekündigten Einbau von Naturschutzkriterien in den Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, um zumindest die schädlichsten neuen Wasserkraft-Projekte von Subventionen auszuschließen. Konkret gilt dies laut Umweltministerin Leonore Gewessler für ökologisch besonders wertvolle Strecken mit einem sehr guten ökologischen Zustand sowie für Schutzgebiete, wenn diese durch ein Projekt beeinträchtigt werden – was laut WWF de facto immer der Fall ist. „Die Lebensräume und Rückzugsgebiete bedrohter Arten müssen in Zukunft besser geschützt werden. Die bisherigen Ökostrom-Subventionen haben hier völlig falsche Anreize zur Naturzerstörung gesetzt. Dabei sind lebendige und klimafitte Flüsse gerade in der Klimakrise überlebensnotwendig“, sagt WWF-Expertin Bettina Urbanek. Sie bewertet die neuen Umweltauflagen im EAG als „Schritt in die richtige Richtung“, sieht aber noch einigen Nachschärfungsbedarf: „Die gesetzlichen Kriterien müssen klar formuliert sein und eine lückenlose Umsetzung gewährleisten, ohne Schlupflöcher für einzelne Konzernprojekte. Gerade in Nationalparks und Natura-2000-Gebieten müssen neue Wasserkraftwerke wirksam von einer Subventionierung ausgeschlossen werden. Wo, wenn nicht dort?“

Der WWF werde den EAG-Entwurf in der Begutachtung detailliert auf seine Naturverträglichkeit und umfassende Klimawirksamkeit prüfen. „Flüsse und Bäche sind weit mehr als nur Kilowattstunden. Gerade in der Klimakrise brauchen wir intakte Gewässer auch als Schutzschilder gegen Dürreperioden, die Hitze und das Artensterben“, sagt Bettina Urbanek. Daher sollten künftig gerade jene Kleinstwasserkraftwerke, die für sehr wenig Energie sehr viel Natur zerstören, nicht auch noch extra mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Generell sind die EAG-Ausbauziele bei der Wasserkraft viel zu hoch. „Der Umbau des Energiesystems muss primär beim viel zu hohen Verbrauch ansetzen. Zusätzlich gehören fossile Subventionen sofort gestoppt und das Steuersystem komplett ökologisiert, um die Abhängigkeit von Öl und Gas rasch zu verringern“, fordert Bettina Urbanek.

Derzeit enthält das Fördersystem millionenschwere falsche Anreize für die zusätzliche Verbauung intakter Flüsse, obwohl rund 80 Prozent der Wasserkraft-Anlagen die geltenden ökologischen Mindestanforderungen verfehlen. Insgesamt sind 60 Prozent der heimischen Gewässer laut EU-Umweltagentur sanierungsbedürftig - die Wasserkraft ist einer der Hauptfaktoren dafür. „Einerseits braucht es daher eine Sanierungsoffensive mit einer Verpflichtung der Energiekonzerne, andererseits den wirkungsvollen Schutz der wenigen verbliebenen intakten Strecken. Ansonsten wird Österreich auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Biodiversitätsstrategie krachend verfehlen“, warnt die WWF-Expertin.

Kompost & Biogas Verband
"Der EAG-Begutachtungsentwurf liefert keine Grundlage für eine ganzheitliche Energiewende, der notwendige Rechtsrahmen für Grünes Gas fehlt. Zur Erinnerung: In Österreich soll nicht nur die Stromversorgung erneuerbar werden. Auch das Gasnetz, das die dreifache Übertragungsleistung des Stromnetzes aufweist und saisonale Speicherkapazitäten bietet, soll grün werden. Bis 2030 sollen laut Regierungsprogramm 5% des Gasverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen", gibt sich der Kompost & Biogas Verband enttäuscht.

Im aktuellen Entwurf finde sich kein Lösungsansatz, wie dieses Ziel erreicht werden kann: weder die Umrüstung bestehender Biogasanlagen noch der Bau von Biomethananlagen wird im Gesetzestext erwähnt. Damit fehlen die Rahmenbedingungen für Investitionen in Milliardenhöhe zur Sicherstellung der Wärmeversorgung in Städten und der Stromversorgung im Winter.

Norbert Hummel, Biogas-Obmann des KBVÖ: „Wie soll man die Stromversorgung auf 100% Erneuerbare umstellen, ohne dabei die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Blick zu haben. Wenn die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 ernst nimmt, muss sie zu ihren Zielen im Bereich Grünes Gas stehen.“ 

Auch für bestehende Verstromungsanlagen auf Basis von Biogas ist der Entwurf ernüchternd. Für sie ist eine Nachfolgeprämienregelung für nur 12 Monate vorgesehen. Der dahinterstehende Erklärungsversuch, der auf die Einspeisungsmöglichkeit von Biogas verweist, ist angesichts der fehlenden rechtlichen Grundlage dafür schlicht unzureichend. „Was sind 12 Monate Verlängerung für bestehende Anlagen, wenn bei jeder Anlage Investitionsbedarf in zumindest fünfstelligen Bereich besteht? Dieses seit Jahren bestehende gesetzliche Flickwerk wird viele Anlagenbetreiber zum Abschalten der Anlagen zwingen.“, weist Hummel auf die negativen Konsequenzen des Entwurfs hin.

„Steht die Regierung zu ihren Klimazielen, muss das Gasnetz umgehend auf Erneuerbare umgerüstet werden. Große Biomethanpotenziale stehen bereit, um Grünes Gas einzuspeisen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In der Verstromung liefern unsere Anlagen wertvolle Kilowattstunden zu Zeiten, in denen hoher Bedarf besteht. Nutzt man die Chancen die Biogas bietet nicht, pokert man mit der Versorgungssicherheit in unserem Land.“ unterstreicht Hummel abschließend die wichtige Rolle von Biogas für die österreichische Energiewende.


Last modified onDonnerstag, 17 September 2020 09:53
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