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Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Regierungsparteien auf eine Reform der Gewerbeordnung geeinigt, die noch im Juni im Parlament beschlossen wurde.

Es gibt keine Teilgewerbe mehr, der größte Teil wird zu freien Gewerben. Um Qualität zu sichern, werden die Teilgewerbe Erdbau, Bauwerksabdichter sowie Betonbohren und -schneiden künftig Bestandteil des reglementierten Gewerbes. Die Befähigung zur örtlichen Bauaufsicht muss künftig für den Bau und Holzbau explizit nachgewiesen werden.
Die Verspachtler von Gipskartonwänden mit derzeit 3.700 Gewerbescheinen und die Aufräumer von Baustellen (selbständige Scheibtruhenfahrer) mit 780 Gewerbescheinen werden aus der Liste der freien Gewerbe gestrichen.

Die Nebenrechte regeln mit der neuen digitalen Gewerbelizenz (Single License), dass über einen Gewerbeschein auch bis zu einem Auftragswert von maximal 15 Prozent der beauftragten Leistung  in andere reglementierte Gewerbe hineingearbeitet werden kann. In den freien Gewerben können bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in anderen Gewerben gemacht werden, darüber hinaus reicht eine einfache elektronische Meldung. Dazu kommen Erleichterungen bei der Genehmigung von Betriebsanlagen. Der von den Regierungsparteien vorgeschlagene »One-Stop-Shop« erreichte die erforderliche Zweidrittelmehrheit allerdings nicht. Wir haben im Parlament den Auftrag der Bundesregierung, die Liste der freien Gewerbe im Bau- und Baunebengewerbe zu durchforsten und Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit zu setzen, sehr ernst diskutiert, die Vorschläge aus der Praxis aufgegriffen und ein gutes Ergebnis erzielt. Jetzt ist endlich Schluss mit den freien Gewerbescheinen für Scheinselbstständige.