Vergaberechtsnovelle: Es bleibt spannend

Nun ist es endlich so weit: Die Novelle zum Vergaberecht ist seit 8. Februar und bis 3. April in Begutachtung.

Inhaltlich gibt es noch zahlreiche Baustellen, denn der Entwurf ist sehr auftraggeberorientiert gestaltet.  
Ein wenig »Licht« ist aber auch erkennbar. Die zur Begutachtung vorliegende Novelle zum Vergaberecht trägt derzeit noch deutlich die Handschrift der Auftraggeberseite. Was kein Wunder ist, haben doch in der Arbeitsgruppe Bund/Länder im Bundeskanzleramt nur Vertreter von öffentlichen Auftraggebern am vorliegendem Entwurf für die Novelle mitgewirkt.

In manchen Bestimmungen kann man leider sogar von einem »Rückrudern« im Vergleich zur letzten Novelle sprechen. Ein Beispiel: In Zukunft sollen sogar die Sektorenauftraggeber wieder vom verpflichtenden Bestbieterprinzip ausgenommen werden.

Es gibt aber auch Lichtblicke. Die Einpflege von Daten der Auftragnehmer durch die Auftraggeber in eine eigene Baustellendatenbank ist Inhalt der Novelle. Das ist eine langjährige Forderung der Bausozialpartner.
Wir als Bausozialpartner sind nun gemeinsam mit unserer Initiative »FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze« gefordert, noch »mehr Licht« in die Novelle zu bringen. An einer Stellungnahme mit insgesamt sieben Änderungsvorschlägen wird intensiv gearbeitet. Dabei hoffen wir auch auf Rückenwind seitens der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbunds.
Ein Match zwischen Auftraggeber und Sozialpartner ist – wie bereits bei der letzten Novelle 2015 – vorprogrammiert. Letztendlich soll die Vernunft siegen und diese liegt ja bekanntlich in den Händen der Politik.