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Parlamentssanierung: Kostenpuffer soll ausgenutzt werden

Mit der Novelle zum Parlamentssanierungsgesetz sollen die 352,2 Mio. € bei unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen bzw. bei zusätzlichen Erfordernissen um bis zu 20% überschritten werden dürfen.© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner Mit der Novelle zum Parlamentssanierungsgesetz sollen die 352,2 Mio. € bei unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen bzw. bei zusätzlichen Erfordernissen um bis zu 20% überschritten werden dürfen.© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Budgetausschuss gibt grünes Licht für Novelle zum Parlamentsgebäudesanierungsgesetz.

Bereits bei der Beschlussfassung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes im Sommer 2014 wurde auf die Notwendigkeit eines Kostenpuffers für das umfangreiche Sanierungsprojekt hingewiesen. Angesichts des frühen Planungsstadiums brauche es eine Toleranz im Ausmaß von +/- 20% der gesetzlich festgelegten Kostenobergrenze von 352,2 Mio. €, waren sich die Parlamentsparteien damals einig. Gesetzlich verankert wurde dieser Toleranzbetrag allerdings nicht, das soll nun nachgeholt werden. Der Budgetausschuss des Nationalrats gab heute einstimmig grünes Licht für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Demnach sollen die 352,2 Mio. € bei unabwendbaren bzw. unvorhergesehenen Ereignissen bzw. bei zusätzlichen Erfordernissen um bis zu 20% überschritten werden dürfen. Das gleiche gilt für die Kosten des Ausweichquartiers, die mit 51,4 Mio. € veranschlagt sind. Mit einer allgemeinen haushaltsrechtlichen Überschreitungsermächtigung wird außerdem für heute noch nicht absehbare außergewöhnliche Umstände Vorsorge getroffen, die mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehen.

Dass sich das Projekt über den 20%-Puffer hinaus verteuern könnte, damit rechnen die Parlamentsparteien allerdings nicht. Auch bei Berücksichtigung der aktuell geschätzten Folgekosten der COVID-19-Beschränkungen könne der ursprüngliche Projektauftrag innerhalb der Toleranzgrenze umgesetzt und bedeckt werden, wird in den Erläuterungen zum Fünf-Parteien-Antrag (984/A) festgehalten. Im neuen Kostendeckel finden demnach sogar zusätzliche Maßnahmen wie der Vollausbau eines zweiten großen Ausschusslokals im Erdgeschoss inklusive Abhörschutzmaßnahmen sowie die Sanierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe Platz. Diese Maßnahmen würden aufgrund ihrer Arbeitsintensität auch zur Konjunkturbelebung beitragen, heben die fünf Parlamentsparteien hervor. Eine exakte Einschätzung der endgültigen Kosten ist ihnen zufolge wegen der derzeitigen Unsicherheiten infolge der COVID-19-Pandemie allerdings nicht möglich.

Beim Ausweichquartier rechnen die Parlamentsparteien grundsätzlich mit keiner Kostensteigerung. Die 20%-ige Toleranzgrenze soll aber auch hier Spielraum für unvorhergesehene Entwicklungen bieten.

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