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Rote Ampel für Recycling

Foto: FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger (2.v.l.) fordert  eine eigene Schlüsselnummer sowie eine eigene Ausnahme vom Deponierungsverbot für Mineralwolleabfälle. Foto: FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger (2.v.l.) fordert eine eigene Schlüsselnummer sowie eine eigene Ausnahme vom Deponierungsverbot für Mineralwolleabfälle.

Mineralwolle und Asbest unterscheiden sich grundlegend aus physikalischer, chemischer, mineralogischer und anwendungstechnischer Sicht. Trotzdem gilt das Gebot der gemeinsamen Deponierung. Es fehlt eine eigene Schlüsselnummer.

Durch die Recycling-Baustoffverordnung aus dem Jahr 2016 werden jährlich rund 4.000 m³ Mineralwolleabfälle sortenrein an Deponien geliefert. Die gute Baukonjunktur lässt eine Steigerung auf bis zu 10.000 m³ in fünf Jahren erwarten. Hohes Recyclingpotenzial wäre vorhanden. Universitätsprofessor Roland Pomberger, Leiter des Lehrstuhls für Abfallverwertungstechnik an der Montanuniversität Leoben, ist von der Entwicklung technisch umsetzbarer Recyclingverfahren fest überzeugt.

Entsprechende Forschungsprojekte laufen, so z.B. das FFG-Projekt RecyMin. Allerdings wird Mineralwolle nach wie vor mit Asbest gleichgesetzt, in staubdichten Big Bags angeliefert und in den Asbestkompartimenten der Deponien eingebracht. Durch die Vermischung mit Asbest steht Mineralwolle für Recycling nicht mehr zur Verfügung. Außer der anorganischen Beschaffenheit gibt es laut Pomberger keine Gemeinsamkeiten der beiden Stoffe. Dieser Fehlschritt beruht auf der Einordnung unter die Schlüsselnummer 31437, die eigentlich die Asbestabfälle definiert.

Bild oben: Das von der FFG geförderte Projekt »RecyMin« beschäftigt sich mit dem Recycling von Mineralwolleabfällen, u.a. mit deren Konditionierung für die Deponierung, dem Einsatz als Ersatzrohstoff und/oder Zumahlstoff in der Zementindustrie sowie der Rückführung in die Mineralwolleindustrie. Projektpartner sind die PORR Umwelttechnik und Lafarge Zementwerke.

Zukunft der Mineralwolle

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Asbest und Mineralwolle besteht im Aufkommen: Mineralwolleabfälle machen aufgrund der fälschlichen Zuordnung zu Asbestabfällen  97 bis 99 dieser Abfallgruppe aus. Durch dieselbe Behandlung wird der bereits knappe Deponieplatz noch umkämpfter. Es droht ein Entsorgungsnotstand bei gefährlichen Asbestabfällen. Laut Thomas Kasper, Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands, können Mineralwoll-Abfälle nicht verdichtet werden.

Beibehalten des Status quo

Ein Festhalten an der bestehenden Regelung erschwert die Recyclingbemühungen der Hersteller und führt aufgrund steigender Entsorgungskosten zu geringeren Sanierungsanstrengungen, warnt die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie, FMI. Im Extremfall müssten bereits 250 bis 1.300 Euro pro Tonne bezahlt werden statt 70 bis 90 Euro.

Die Entsorgung des Bauschutts kostet vergleichsweise einen Bruchteil. Die ohnehin zu geringe, derzeit angepeilte thermische Sanierungsquote von zwei Prozent scheitert damit endgültig. »Wenn die Entsorgung nicht gesichert ist, wird auch nicht saniert«, betont Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger. Zudem verstößt Österreich laut Rechtsanwalt David Suchanek gegen geltendes EU-Recht. Den Ausweg sehen FMI, Deponiebetreiber und Baustoffrecycler in einer eigenen Schlüsselnummer für Mineralwolle sowie einer eigenen Ausnahme vom Deponierungsverbot. »Das Ministerium hat die Problematik erkannt, es fehlt noch die finale Lösung und die legistische Niederschreibung«, resümiert Klamminger.

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