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Einfache Regeln für den Bau

Foto: Bauinnung und Austrian Standards wollen weiter deregulieren und Bauen und Planen vereinfachen. Foto: Bauinnung und Austrian Standards wollen weiter deregulieren und Bauen und Planen vereinfachen. Foto: iStock

Der neue Ausschuss für Bauregeln soll für eine nachhaltige Deregulierung im Bauwesen sorgen, indem er konkrete Lösungsansätze des Dialogforums Bau umsetzt. Erste Erfolge stehen bereits zu Buche.

Mit dem Start des Dialogforums Bau von Austrian Standards und der Bundesinnung Bau vor zwei Jahren sollten klare und einheitliche Normen und Regeln für den Bau definiert werden. Insgesamt wurden 74 Verbesserungsvorschläge aufgegriffen. Einige Widersprüche in den Normen konnten zwischenzeitlich aufgelöst werden. So wurden etwa konkrete Verbesserungen bei Absturzsicherungen am Dach erzielt, geregelt in ÖNORM B 3417. Der Standard stand im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitssicherheit und manchmal teuren Mindestanforderungen. In der Kritik stand auch die ÖNORM B 8110-3 zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung von Gebäuden. Sie war auch dann anzuwenden, wenn ohnehin schon ein Sonnenschutz bestand. Die ÖNORM wird zurzeit überarbeitet und die Berechnungsmethode zur Feststellung der sommerlichen Überwärmung angepasst.

Austrian Standards und die Bundesinnung Bau wollen Baunormen weiter deregulieren und die Rahmenbedingungen vereinfachen. 2016 und 2017 erarbeiteten rund 400 Personen und Organisationen im Rahmen des Dialogforums Bau Österreich konkrete Vorschläge, um Kosten zu senken, Planungssicherheit zu verbessern, Innovationen zu fördern und Haftungsrisiken zu reduzieren.

Am 20. September hat sich der Ausschuss für Bauregeln konstituiert, der die Umsetzung der Ergebnisse prüfen und evaluieren soll, in welchem Umfang sich österreichische Interessenträger an der europäischen Baunormung künftig beteiligen sollen, zumal heute 94 % der gültigen ÖNORMEN europäischen Ursprungs sind. Weiters wird der Ausschuss für Bauregeln die Entwicklung und Anwendung von Baunormen und damit unmittelbar zusammenhängender rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Bauprodukteverordnung) bewerten. In einem für alle offenen Prozess wird es auch weiterhin allen beteiligten Fachleuten ermöglicht, Praxiserfahrungen und konkrete Verbesserungen direkt einzubringen.

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