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Die Wohnbaulandesräte im O-Ton

Die Wohnbaulandesräte im O-Ton Foto: Thinkstock

»Wie bewerten Sie die im Rahmen des Finanzausgleichs durchgeführte Neustrukturierung der Wohnbauförderung? Welche konkreten Auswirkungen sind in Ihrem Bundesland zu erwarten?«

Hans Niessl, Burgenland

»Das Land Burgenland und die burgenländischen Gemeinden bekommen aus dem neuen Finanzausgleich insgesamt um 90,5 Millionen Euro mehr als bisher. Das zusätzliche Geld fließt in die Bereiche Gesundheit, Pflege, Integration, Soziales und Wohnbau. Wichtig ist, dass durch die Vereinbarung im Finanzausgleich sichergestellt ist, dass Wohnen weiterhin leistbar bleiben muss. Eine Forderung im Finanzausgleich ist daher, die Kosten im sozialen Wohnbau zu senken. Die modernen Baunormen treiben die Kosten im sozialen Wohnbau in die Höhe. Wir im Burgenland haben bereits erste Schritte gesetzt und bei der letzten Novellierung der Bauverordnung die Notkaminverpflichtung gestrichen. Und es gibt weitere Bestimmungen, die zu diskutieren sind. Auch der seit langem diskutierte Zweckzuschuss von insgesamt 180 Mio Euro wird nach einem fixen Schlüssel an die Länder verteilt. Hier konnte ebenfalls eine Forderung der Länder umgesetzt werden.

Gaby Schaunig, Kärnten

»Die im Finanzausgleich  den Ländern eingeräumte Abgabenautonomie in Bezug auf den Wohnbauförderungsbeitrag ist ein Anreiz, die Mittel  bedarfsgerecht und wirkungsorientiert für den Wohnbau einzusetzen und der richtige Weg zur Sicherung der Wohnbaubudgets.  Durch die Verpflichtung der Länder, zumindest zweijährige Wohnbauprogramme zu erstellen und für  eine ausreichenden Mittelbindung zu sorgen, wird der soziale Wohnbau  gestärkt. Weiters wird die vereinbarte Reduzierung von überbordenden Normen und technischen Vorschriften zu einer Kosteneindämmung im Wohnbau führen.  In Kärnten wurde auch in der Vergangenheit für eine ausreichende Mittelausstattung  im  Wohnbaubudget Sorge getragen,  weiters ist die Erstellung  zweijähriger Wohnbauprogramme bereits Standard und die neuen Regelungen im Finanzausgleich werden dazu beitragen, dass auch künftig die finanzielle Basis für den Wohnbau sichergestellt werden kann.«

Manfred Haimbuchner, Oberösterreich

»Das ist aus jetziger Sicht noch schwer zu beantworten. Auch wenn ich als Wohnbaureferent leider in diese Aspekte des Finanzausgleiches nicht eingebunden war, so ist es aber vom Grundgedanken her ein guter Ansatz. Jetzt müssen die Schlagworte des Finanzausgleiches aber erst unter Einbindung der Wohnbaureferenten sinnvoll befüllt werden. Dass leistbares Wohnen der Kernaspekt der Wohnbauförderung war und ist, habe ich immer schon betont und auch von Anfang an entsprechende Maßnahmen gesetzt. In diesem Sinne freut es mich sehr, dass nun der Fokus beim sozialen Wohnbau auf die Rücknahme überzogener Standards und Normen gelenkt werden soll. Endlich wird das umgesetzt, worauf ich seit Jahren poche.«

Michael Ludwig, Wien

»Im vereinbarten Finanzausgleich für die nächsten fünf Jahre sind der Bund und die Bundesländer übereingekommen, zukünftig die Finanzmittel stärker aufgabenorientiert zuzuteilen. Für Wien bedeutet dies, dass dem starken Bevölkerungszuwachs der letzten und der zukünftigen Jahre Rechnung getragen werden soll. Es gibt ausreichend baulandgewidmete Flächenreserven. Für den Wohnbau hat man sich vorgenommen, im Wege von zumindest zweijährigen verbindlichen Wohnbauprogrammen den jährlichen Mittelbedarf herauszuarbeiten. In Wien wird das de facto mit bewährten Instrumentarien – dem wohnfonds_wien und der Infrastrukturkommission – ja bereits umgesetzt. Insgesamt erwarte ich mir mehr Finanzmittel für den geförderten Wohnbau, um der Herausforderung der wachsenden Stadt noch besser gerecht zu werden.«

Hans Seitinger, Steiermark

»Es ist erfreulich, dass die zweckgebundenen Wohnbaumittel nunmehr direkt den Ländern zur Verfügung stehen, die ja auch für den Wohnbau zuständig sind. Die vereinbarten zweijährigen Wohnbaupläne garantieren Kontinuität und Planungssicherheit. Das Highlight der Verhandlungen ist sicherlich die Tatsache, dass der Zweckzuschuss des Bundes nicht nur der Bundeshauptstadt Wien, sondern auch den Bundesländern zur Verfügung stehen. Für die Steiermark bedeutet dies rund 24 zusätzliche Wohnbaumillionen, die wir gut gebrauchen können.«

Karlheinz Rüdisser, Vorarlberg

»Grundsätzlich ist der Finanzausgleich neu ein Schritt zur langfristigen Absicherung der Wohnbauförderung. Das schon 2013 beschlossene Konjunkturpaket Wohnen des Bundes über 180 Mio. Euro wird endlich auf die Länder aufgeteilt ausbezahlt. Mit der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags wird ein weiterer Schritt des Kompetenzübergangs der Wohnbauförderung vom Bund auf die Länder vollzogen und somit ein Beitrag zur Stärkung der Steuerautonomie der Länder geleistet. Dass die Länder mehr Autonomie bekommen, wird von Vorarl­berg begrüßt. Die vielfach geforderte Zweckbindung wird in Vorarlberg nicht benötigt; die Rückflüsse aus gewährten Krediten und die notwendigen Landesmittel fließen jedenfalls in die Wohnbauförderung. Im energetischen Bereich erfolgt die Orientierung am Niedrigstenergiestandard. Die Wohnbauförderung sichert das Grundbedürfnis nach leistbarem Wohnen, ist ein Impulsgeber für die Wirtschaft mit hohem Beschäftigungseffekt, sie schafft bleibende Werte, verhindert Ghettobildung und sichert den sozialen Frieden.«

Hans Mayr, Salzburg

»Die Neuregelung der Aufgabenverteilung in der Wohnbauförderung zwischen Bund und Ländern ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Ausgestaltung als Landesabgabe führt dazu, dass im Sinne des Föderalismus regionale Schwerpunkte gesetzt werden können. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu begrüßen, dass der Wohnungsmarkt in den einzelnen Bundesländern mit durchaus unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Inwieweit es durch die Autonomie der Länder zu einem Steuerwettbewerb kommen wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbar. Zu beachten bleibt jedenfalls, dass die Wohnbauförderung ein erheblicher Konjunkturmotor ist: Eine Kürzung der Mittel wäre somit äußerst kontraproduktiv. Das Land Salzburg trägt diesem Umstand auch dadurch Rechnung, dass die Mittel für die Wohnbauförderung zweckgebunden sind.«

Johannes Tratter, Tirol

»Der jüngste Finanzausgleich wird in Bezug auf die Wohnbauförderung, die in Tirol mit einem Zwölftel des Landesbudgets einen zentralen Schwerpunkt einnimmt, positiv gesehen. Die Länder konnten den Sonder-Zweckzuschuss in der Höhe von 180 Millionen Euro zweckgebunden für die Finanzierung des Wohnbaues sicherstellen. Auf Tirol entfällt ein Anteil von rund 14 Millionen Euro.Ganz im Sinne der Finanzausgleichsstrategie, über zumindest zwei Jahre ein Programm mit einer verbindlichen Wohnbauleistung zu ermöglichen, hat das Land Tirol ein Zweijahresbudget erstellt und für den geförderten Wohnbau ausreichend Mittel gebunden. Mit einer deutlichen Erhöhung des Budgetrahmens – rund 7,3 Millionen Euro – wird eine hohe Neubauleistung von rund 2.250 geförderten Wohnungen sichergestellt und die Sanierungsoffensive fortgesetzt. Das Interesse für das innovative Projekt 5-Euro-Wohnen für Geringverdienende ist groß, die erste Wohnanlage in der Bezirkshauptstadt Schwaz steht bereits kurz vor der Übergabe, auch die Stadt Kitzbühel wird ein solches Bauvorhaben errichten.«n

Johanna Mikl-Leitner, Niederösterreich

»In den Finanzausgleichsverhandlungen konnte für die Wohnbauförderung ein erfolgreiches Ergebnis erzielt werden. Die Wohnbauförderung wird unbestritten als wohnungspolitisches Instrument, das sozialen Frieden schafft, weitergeführt und dementsprechend finanziell unterstützt. Das Land Niederösterreich fördert pro Jahr ca. 3.500 Wohnungen und ca. 2.500 Eigenheime aus Landesmitteln. Die Förderungen werden auch trotz wirtschaftlich bedingter Sparpolitik nicht vermindert. Wenn die auf Bundesinitiative errichtete Wohnbauinvestitionsbank zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen wird, kann die Anzahl der geförderten Wohnungen noch erhöht werden. Es wurde in den Finanzausgleichsverhandlungen auch vereinbart, dass der Wohnbauförderungsbeitrag von den Ländern bestimmt wird. Dies ist ein erster Schritt zur Abgabenautonomie der Länder. Da der Wohnbauförderungsbeitrag nicht zweckgebunden ist, wird er keinen Einfluss auf die Höhe des Wohnbauförderungsbudgets haben. Jedoch werden in NÖ zusätzlich zu den seinerzeitigen Bundesmitteln noch Landesmittel in der Höhe von ca. 150 Mio. Euro für den zielgerichteten Wohnbau in NÖ aufgewendet.«

 

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