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Fokus EN 1090

Wenn ein Bauteil aus Stahl bzw. Aluminium mehr als seine Eigenlast zu tragen hat, fest und dauerhaft im Baukörper verankert ist und Anteil an der Standsicherheit und Nutzungssicherheit des Gebäudes hat, liegt eine CE-Kennzeichnungspflicht vor. Wenn ein Bauteil aus Stahl bzw. Aluminium mehr als seine Eigenlast zu tragen hat, fest und dauerhaft im Baukörper verankert ist und Anteil an der Standsicherheit und Nutzungssicherheit des Gebäudes hat, liegt eine CE-Kennzeichnungspflicht vor. Unger Steel Group

Seit 1. Juli 2014 ist sie in Kraft: die EN 1090-1, die für das In-Verkehr-Bringen tragender Stahl- und Aluminiumbauteile eine CE-Kennzeichnung erfordert. Wie sehr hat die EN 1090 die Branche geprägt und wie steht es um den europäischen Reisepass für Metallbauteile?

Einschlägige Ausführungsnormen gab es schon immer. Früher waren es B4700 Teil 7, B4300 Teil 7, DIN 18800 Teil 7 – 2014 wurden sie ersetzt durch die EN 1090-2. »Es hat sich nichts Wesentliches geändert«, weiß Walter Siokola, Geschäftsführer von Zeman Stahlbau. Allein die Dokumentationspflicht wurde verschärft. Das ist für Betriebe, die das bisher ignoriert haben, neu und kompliziert. Die EN 1090-1 trifft die gesamte Branche. »Diese macht Schwierigkeiten, weil sie sehr formalistisch und zentralistisch ist«, kritisiert Siokola und ergänzt, dass die Norm vor allem jenen kleinen Betrieben Schwierigkeiten bereitet, die sich aufgrund ihrer Größe bisher Administration und Bürokratismus weitgehend erspart haben. »Bei Auftraggebern wie ÖBB, OMV und Siemens ist man an eine detaillierte Dokumentation gewöhnt. Daher war für uns der Umstieg nicht so dramatisch.« Auch Stahlbau Ziegler sieht den Umstieg eher gelassen. »Mittlerweile kommt Routine rein«, betont Geschäftsführerin Elisabeth Kislinger-Ziegler. »Von öffentlichen Stellen wird die EN 1090 verlangt. Man kann aber nicht sagen, dass es den großen Hype gibt.« Technisch sei die EN 1090 kein Problem, auch nicht für kleine Schlossereien, urteilt Friedrich Felber, Geschäftsführer von Steel for you, einem Beratungsunternehmen rund um technische Fertigung und Schweißtechnik.

EmpörENd
Unklarheiten bestehen laut Siokola nach wie vor. »Es ist empörend, was da im internationalen Normenwesen passiert ist.« Einerseits gibt es die gesetzliche Verpflichtung, eine CE-Kennzeichnung anzubringen, andererseits fehlten seit Jahren Durchführungsbestimmungen. Es gebe noch immer keinen finalen Entscheid. Begriffe wie auf dem Markt bereitstellen sind nicht genau definiert. Wann wird ein kundenspezifisch gefertigter Stahlbau bereitgestellt, wenn dieser über mehrere Monate in Teilen gebaut und in Teilen geliefert wird und erst nach Montage seine wesentlichen Merkmale erfüllt, wie etwa eine Brücke? Wann muss die CE-Kennzeichnung angebracht und die Leistungserklärung erstellt werden? Es braucht auch eine Abgrenzung Bauprodukt vom Bauwerk. »Vor allem im Stahlbau ist die Zuordnung schwer zu klären. Ist eine fertig gelieferte Fußgängerbrücke ein Bauwerk oder Bauprodukt? Daraus können Probleme hinsichtlich der Beurteilung der Erfüllung von wesentlichen Merkmalen der Gesamtkonstruktion resultieren«, betont Georg Matzner, Geschäftsführer des österreichischen Stahlbauverbandes. Eine andere EN-Absurdität ist für ihn die Einzel- bzw. Serienfertigung, denn Stahlbau bedeutet meist Individualanfertigung. Da im Stahlbau jedoch immer geschweißt wird, werden Stahlprodukte einfach als Serienprodukte gewertet. Rudolf Hörmanseder von Hörmanseder Stahlbau beklagt die fehlende Listung zertifizierter Stahlbauer. Für Axel Dick, Business Development Umwelt und Energie bei Quality Austria, könnte für österreichische Zertifizierer eine Liste etwa beim Austrian Notified Bodies aufliegen – das ist aber nicht der Fall. Vermitteln Zertifizierer? »Nein, Quality Austria hat keine aktive Vermittlungsrolle. Auf unserer Website kann allerdings nach Zertifikaten gesucht werden.« Georg Matzner sieht die fehlende Listung nicht als Problem, da die meisten Unternehmen ihre Stammlieferanten und Sub-Auftragnehmer haben.

Vom EN-Quartett zum EN-Trio
Geplant ist die Streichung der EXC4. Laut Stahlbauverband soll sie als EXC definiert werden, die pro Spezialfall erstellt wird. »Für uns hat das keine Auswirkung«, betonen Elisabeth Kislinger-Ziegler und Franz Stadler, Qualitätsmanager bei Waagner-Biro. Bei EXC4 gehe es etwa um AKW, Hochsicherheitsgebäude oder Brücken mit hohem Gefährdungspotenzial. Dafür gebe es aber in Österreich kaum Bedarf und es werden daher auch nur wenige Projekte in EXC 4 ausgeschrieben. Ein Prüfungsdetail bei der aktuellen EXC 4 zeigt die Undurchführbarkeit auf. Laut Georg Matzner können die Geräte für die Prüfungsanforderungen nicht kalibriert werden.

3.500 Zertifizierungen?
In Serie ist die EN-Zertifizierung noch lange nicht. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wissen Unternehmen zwar, dass sie für den Verkauf von Stahlbauten die Zertifizierung nach EN 1090-1 benötigen. Es sind aber erst etwa 60 Prozent der rund 3.500 heimischen Stahl- und Metallbauer zertifiziert. »Die großen Betriebe, die der Industrie zuzurechnen sind, verfügen durchwegs über die erforderlichen Zertifikate«, informiert Axel Dick. »Die Fehlanzahl setzt sich vor allem aus Schlosser-Kleingewerbebetrieben zusammen.« An den 60 Prozent wird sich laut Felber auch in den nächsten Jahren nicht viel ändern. Marktaufsicht und Endkunde müssten aktiv werden, um vielleicht noch 20 Prozent der Unternehmen zur Zertifizierung zu motivieren. »Die CE-Kennzeichnung muss Teil der Endkommissionierung werden«, fordert er.

EN 1090 Kontrolle
»Wir sind noch nicht kontrolliert worden«, berichten Elisabeth Kislinger-Ziegler, Rudolf Hörmanseder und Franz Stadler unisono. Marktaufsicht erfordert Personal, bedeutet Kosten und das Bauwesen ist Ländersache. Marktüberwachungsbehörde ist das OIB, Baubehörde die Gemeinde. »Wird ein Bauprodukt am Markt bereitgestellt, ist das OIB zuständig. Wird ein Bauprodukt in ein Bauwerk eingebaut, ist die Baubehörde zuständig, davon gibt es rund 2.100 in Österreich«, informiert Rainer Mikulits, Geschäftsführer des OIB. Das Problem im Stahlbau ist, dass oft die Bereitstellung am Markt im Zuge des Einbaus auf der Baustelle erfolgt. »Kontrollen auf Baustellen können nur stichprobenartig erfolgen, ähnlich der Ticketkontrolle in der U-Bahn«, zeigt OIB Referatsleiter Nikolaus Fuchs auf. Das OIB ist als Marktüberwachungsbehörde für alle Bauprodukte zuständig, wobei Metall nur einen kleinen, aber wichtigen Anteil stellt. Schlagend wird das Gesetz erst bei einem Schaden und dann ist die Versicherung gefordert. »Solange mangelhafte Bauprodukte nicht Leib und Leben bedrohen, passiert nichts«, bemängelt Matzner. »Im Lohn- und Sozialdumping gibt es eine eigene Task Force, bei der EN 1090 fehlt eine schlagkräftige Überwachung. Die ist aber notwendig, um endlich eine wirkungsvolle Marktaufsicht in Österreich einzuführen. Sonst sind die zertifizierten Betriebe die Dummen.«

Last modified onMittwoch, 31 August 2016 13:08
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