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Gemeinnützige fordern Moratorium

GBV-Obmann Karl Wurm spricht sich für ein Moratorium des nationalen Plans zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie aus, um die Qualitäts- und Kostenspirale zu stoppen. GBV-Obmann Karl Wurm spricht sich für ein Moratorium des nationalen Plans zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie aus, um die Qualitäts- und Kostenspirale zu stoppen.

Seit einigen Monaten ist in Österreich eine intensive Diskussion über die Qualitätsanforderungen im geförderten Wohnbau im Gange. So fürchtet etwa der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, dass die „kostenintensiven Qualitätsauflagen die Leistbarkeit und Wirtschaftlichkeit“ gefährden. Deshalb fordert Obmann Karl Wurm ein Moratorium des „Nationalen Plans“ zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.

 

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass in Europa spätestens im Jahr 2020 nur noch „Nearly-Zero-Energy-Buildings“ errichtet werden. Der „Nationale Plan“ zur Erreichung dieser Ziele führt ebenso wie die aktuellen Energieparameter der „Wohnbauförderung 2012“ zu deutlich höheren Standards. Die damit einhergehenden höheren Errichtungskosten können laut einer Studie der Gemeinnützigen Bauvereinigungen aber nicht durch die geringeren Betriebskosten kompensiert werden (siehe Artikel „Theorie versus Praxis“). Um die Leistbarkeit des Wohnens nicht weiter zu gefährden, fordern die Gemeinnützigen Bauvereinigungen deshalb einen „Stopp der Qualitätsspirale“ und eine Überarbeitung des nationalen Plans zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. „Deutschland lässt sich mit der Festlegung seines Fahrplans noch bis 2017 Zeit. In Anbetracht unserer Studienergebnisse schlagen wir deshalb ein Moratorium und eine Evaluierung des bisher eingeschlagen Wegs vor“, so Obmann Karl Wurm. Als Nachdenk- und Überprüfungsphase wird der Zeitraum bis „mindestens Ende 2016“ vorgeschlagen, was eine Verlängerung des für 2015 auf EU-Ebene vorgesehenen Evaluierungsprozess bedeuten würde. „Bis dahin ist Zeit, unter Miteinbeziehung der Wohnungswirtschaft als Anwender für eine sozial verträgliche und kostenoptimale Ausgestaltung des weiteren Umsetzungsprozesses der EU-Gebäuderichtlinie zu sorgen“, so Wurm.  

Last modified onFreitag, 02 Mai 2014 14:29

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