Donnerstag, April 25, 2024

Die Schlichtungsstelle der E-Control wird durch das „Alternative-Streitbeilegung-Gesetz“, das seit 9. Jänner in Kraft ist, aufgewertet. Die Schlichtungsstelle erfüllt die strengen Anforderungen an eine unabhängige und unparteiliche Vermittlungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und Konsumenten. „Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist klarer geregelt, der Kunde wird häufiger über die einzelnen Schritte informiert“, zählen Walter Boltz und Martin Graf, die Vorstände der Energieregulierungsbehörde E-Control, einige Verbesserungen auf.

Auch die Unabhängigkeit der Streitschlichtungsstelle wurde weiter gestärkt. „Die Schlichtungsstelle kann durch die Benennung einer
unabhängigen natürlichen Person innerhalb der E-Control noch selbstständiger agieren als bisher“, sagt Gabriele Guggenberger, die
neu bestellte Schlichterin und bisherige Leiterin der Schlichtungsstelle. Neu ist, dass sich ein Konsument erst dann an die Schlichtungsstelle wenden kann, wenn er vorher mit dem Unternehmen direkt eine Einigung versucht hat. „Nur wenn der Konsument mit einem direkten Lösungsanlauf gescheitert ist und mit dem Energieunternehmen auf keinen grünen Zweig kommt, kümmert sich die Schlichtungsstelle um den Fall“, erläutert Guggenberger. Das Verfahren selbst ist für den Konsumenten kostenlos.

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