Wie ab 2021 die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Energie in der Praxis aussehen kann, diskutierte die E-Control mit Marktteilnehmern.
Es geht es um die Erzeugung, den Verbrauch, mögliche Speicherung und weitere Prozesse rund um Energie. Die EU-rechtlich vorgesehenen Modelle Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften müssen nun im österreichischen Rechtsrahmen verankert werden. Am 16. September ging das Erneuerbaren Ausbau Gesetz in die parlamentarische Begutachtung. Bis Anfang 2021 soll es mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Welche Wege Energiegemeinschaften künftig beschreiten können, darüber diskutierte die E-Control bei einer Fachtagung. Das Fachpublikum war online zugeschaltet, knapp 300 TeilnehmerInnen hörten Benedikt Ennser (BMK), Nicole Jandl (Energie AG), Thomas Nacht (4wardenergy), Klaus Kubezko (AIT), Johannes Wahlmüller (Global 2000) und Moritz Robers (Deutsche Energie-Agentur). Die beiden Regulatoren Wolfgang Urbantschitsch und Andreas Eigenbauer boten mit ihren Ausführungen den inhaltlichen Rahmen.
»Das Thema Energiegemeinschaften beschäftigt viele Menschen. Das Ziel der nachhaltigen Erzeugung wird heute weltweit diskutiert«, spricht Urbantschitsch auch von regulatorischen Herausforderungen beim künftigen Marktmodell. Mit dem § 16a ElWOG – für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Mehrparteienhäusern – gibt es eine inoffizielle Vorlage, mit der seit gut zwei Jahren Erfahrung in Österreich gesammelt wird. Und Plattformen wie der »Energiewirtschaftliche Datenaustausch (EDA)« lassen TeilnehmerInnen am Energiemarkt bereits sicher und kostengünstig miteinander kommunizieren. Das Schalten im Energiegefüge vor Ort ist für Andreas Eigenbauer jedenfalls ein klares »Ja« für den intelligenten Stromzähler: »In Zukunft werden wir den Nutzen und die Notwendigkeit von Smart Metern weniger erklären müssen.«