Donnerstag, April 25, 2024

E-Control bekämpft juristisch vorgeschlagene Trennung der Strompreiszone mit Deutschland und hat eine Beschwerde bei der EU-Energieagentur ACER und Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Die E-Control bekämpft juristisch die von der EU-Energieagentur ACER vorgeschlagene Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarktes und brachte am Montag eine Klage beim Europäischen Gericht (EuG) und vergangenen Freitag eine Beschwerde beim Beschwerdeausschuss von ACER ein. Im September hatte sich ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, für die Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. Diese Stellungnahme steht aus Sicht der heimischen Energieregulierungsbehörde E-Control nicht im Einklang mit dem einschlägigen Rechtsrahmen und weist gravierende sachliche wie prozedurale Mängel auf.

Entgegen den Ausführungen von ACER gibt es an der deutsch-österreichischen Grenze keinen strukturellen Netzengpass. Allenfalls gibt es innerhalb Deutschlands oder an der deutsch-polnischen Grenze engpassbehaftete Netzelemente. An einer Landesgrenze künstliche Engpässe (Handelsbeschränkungen) zu schaffen, um innerstaatliche Netzprobleme zu beseitigen, widerspricht allerdings einer EU-Verordnung (Nr. 714/2009) und dem EU-Wettbewerbsrecht. Außerdem würde eine Trennung der Preiszone einerseits erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden in Österreich anrichten, andererseits aber kaum zur Lösung der – zweifellos bestehenden – netztechnischen Herausforderungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten beitragen. Um die Netzsituation zu entspannen, ist ein weiterer Ausbau des Übertragungsnetzes nötig.

ACER hat in ihrer Stellungnahme mögliche Alternativen zur Trennung der Preiszone nicht ausreichend analysiert und gewürdigt. "Bevor man Märkte auseinanderreißt, sollte man alle anderen Alternativen eingehend bewerten", so die Vorstände der E-Control, Walter Boltz und Martin Graf. So geht die E-Control davon aus, dass kritische Netzsituationen mittelfristig weiter mit Netzstabilisierungsmaßnahmen (Redispatch) gut beherrscht werden können, ohne dass auf künstliche Handelsbeschränkungen zurückgegriffen werden muss.

Die ACER-Stellungnahme hätte zudem die Ergebnisse einer derzeit laufenden umfassenden Untersuchung zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz von Preiszonen in Europa berücksichtigen sollen. Die aktuelle Strompreiszonenkonfiguration wird gerade von ENTSO-E, der Vereinigung europäischer Übertragungsnetzbetreiber, im Rahmen des sogenannten „Bidding zone review“-Prozesses unter Einbeziehung betroffener Marktteilnehmer untersucht. Anstatt die Ergebnisse dieses Verfahrens abzuwarten, hat ACER auf Basis einer stark eingeschränkten Datenbasis voreilig eine eigene Empfehlung abgegeben.

Der Klage der E-Control vor dem EuG können sich interessierte Parteien innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Klage im EU-Amtsblatt als Streithelfer anschließen, bei der ACER-Beschwerde haben allfällige Streithelfer eine Woche Zeit, sich zu beteiligen. Eine Entscheidung über die Beschwerde muss der Beschwerdeausschuss von ACER innerhalb von zwei Monaten treffen.

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