Donnerstag, April 25, 2024

Bestbieterprinzip und klare Sub-Unternehmer-Regeln – damit will die Asfinag ab sofort für mehr Qualität und Transparenz bei Bauaufträgen sorgen.

Acht Pilotprojekte von Brückensanierungen, Fahrbahnerneuerungen, Datenleitungen und Grünbrücken bis hin zum Lärmschutz haben es gezeigt: Das Bestbieterprinzip und klare Richtlinien bei Subvergaben funktionieren.

»Und zwar ohne Einsprüche, Kostenexplosionen und überbordenden bürokratischen Aufwand«, sagt Asfinag-Vorstand Alois Schedl und kündigt an, dass ab sofort bei allen Bauaufträgen der Asfinag das Bestbieterprinzip gilt. Künftig wird bei Vergaben nicht mehr ausschließlich der Preis bewertet, sondern es kommen auch 18 klar definierte Qualitätskriterien zur Anwendung. »Weisen Unternehmen nach, dass sie etwa längere Gewährleistung bieten, einen hohen Facharbeiteranteil haben, Energie einsparen oder durch innovative Methoden die Bauzeit verkürzen, dann können sie auch zu einem höheren Preis anbieten«, erklärt Schedl. Außerdem müssen Unternehmen, die bei Bauaufträgen zum Zug kommen, die wesentlichen Teile des Auftrags selbst übernehmen, und können den Auftrag damit nicht einfach an Sub- oder Sub-Sub-Unternehmen weitergeben.

»Wir sind überzeugt, das wird sich auch wirtschaftlich rechnen, durch weniger Sanierungsaufwand und weniger Mängel. Und wir sagen auch ganz klar: Wir wollen mehr Transparenz. Es kann nicht sein, dass ein Auftragnehmer nur mit Aufträgen handelt und auf der Baustelle selbst arbeiten dann nur mehr Sub- oder Sub-Sub-Unternehmer, die wir vielleicht gar nicht kennen«, so Schedl.

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