Freitag, September 13, 2024

 

Mit Grundstücksumwidmungen wird richtig viel Geld gemacht. Die Politik ist über eine Besteuerung uneins. Erst wird eine Studie in Auftrag gegeben. Inzwischen machen einige Gemeinden Nägel mit Köpfen. Eine aktuelle Studie von Kreutzer Fischer & Partner sorgte für viel Aufregung , auch abseits der Baubranche. Demnach wurden zwischen 2007 und 2011 im Schnitt jährlich rund 5.600 Hektar land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umgewidmet. Die Gewinne aus diesen Grundstücksumwidmungen sind enorm.

Dank der gestiegenen Grundstückspreise lag der durchschnittliche Widmungsgewinn laut Studienautor Andreas Kreutzer zwischen 2007 und 2011 bei 38 Euro gegenüber 33 Euro im Jahr 2000. Damit erlösen die Verkäufer pro Jahr rund 2,7 Milliarden Euro. Und das praktisch steuerfrei: Da der Boden gewöhnlich mehr als zehn Jahre im Besitz der Verkäufer ist, fällt keine Spekulationssteuer an.

»Von der Umwidmung profitieren vor allem Besitzer von Agrarland. Im Sinne einer Steuergerechtigkeit besteht hier dringender Handlungsbedarf«, stellt Kreutzer fest. So könnten etwa die möglichen Steuererträge zur Dämpfung des Preisauftriebs im Wohnungsneubau verwendet werden. Denn es sind vor allem die explodierenden Grundstückspreise, die die Errichtungskosten kontinuierlich anwachsen lassen. »Eine Änderung in der Widmungspolitik käme einer Stützung der Baukosten von – je nach Modell – bis zu 25 Prozent gleich«, sagt Kreutzer.
Auf Bundesebene will man das heiße Eisen »Steuer auf Umwidmungen« derzeit nicht anfassen. Der Ball liegt bei den Ländern. Es zeichnet sich ein Match Rot gegen Schwarz ab. Während sich in ÖVP regierten Ländern die Begeisterung über eine zusätzliche Besteuerung der Stammklientel in Grenzen hält, können sich die roten Bundesländer naturgemäß schon weit mehr für die neue Steuer erwärmen.

Vorne weg marschiert Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller. Im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Kaprun Mitte Oktober hat sie ihre Forderung nach einer 25-prozentigen Steuer auf Umwidmungen erneuert. Für diese Steuerhoheit der Länder müsste aber erst die Bundesgesetzgebung verändert werden.

Deshalb planen die Landeshauptleute eine Studie über die Sinnhaftigkeit von Ländersteuern. Findige Gemeinden helfen sich derweil mit privatrechtlichen Verträgen – und fordern schon jetzt einen bestimmten Prozentsatz des Widmungsertrages für die infrastrukturelle Erschließung eines Grundstücks ein.

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