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Aufgaben einer Interessenvertretung im Wandel der Zeit
Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau.

Nicht nur der Report Verlag feiert heuer ein Jubiläum, auch die Bundesinnung Bau. Zwar trennen uns stattliche 50 Jahre, aber immerhin begleitet uns der Report Verlag bereits ein Drittel unseres Weges als Partner. 
Ein Gastkommentar von Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau.


25 Jahre sind eine lange Zeit, erst recht in einer Branche wie der Bauwirtschaft. Viele Aufgaben der Bundesinnung Bau sind in dieser Zeitspanne im Grunde die gleichen geblieben, aber generell hat sich das Aufgabengebiet aufgrund neuer Themen und Herausforderungen erweitert.

Seit Beginn gehören die Kollektivvertragsverhandlungen zur Kernaufgabe der Bundesinnung Bau. Über die Jahrzehnte kamen den Rahmenbedingungen, unter welchen Baufirmen zu wirtschaften haben, eine immer bedeutendere Rolle zu. Gerade in diesem Bereich konnte viel Positives erreicht werden. Denn die Bauwirtschaft konnte seine große volkswirtschaftliche Bedeutung für viele notwendige gesetzliche Sonderregelungen nutzen.

Kaum eine andere Branche verfügt über derart viel eigenen Gestaltungsspielraum bei sozialpolitischen Maßnahmen: Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ist das Spezialgesetz in der Bauwirtschaft schlechthin. Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) ist neben dem BUAG das zweite arbeitsrechtliche Sondergesetz, das nur für die Bauwirtschaft von Bedeutung ist.


Ausbildung

In der Bauwirtschaft wurde bereits vor rund 40 Jahren mit der zwischenbetrieblichen Ausbildung ein drittes Standbein –
also eine »triale« Lehre – geschaffen, welchem ergänzende Aufgaben zukommen. Zusätzlich zum Betrieb und zur Berufsschule tritt der Lehrbauhof als dritter Ausbilder hinzu. Grund war damals bereits, dass in vielen Betrieben wegen der zunehmenden Spezialisierung eine vollumfängliche Ausbildung des Lehrbilds nicht mehr geboten werden konnte.

Diese fehlenden Fertigkeiten werden bei der Ausbildung am Lehrbauhof vermittelt. Die Lehrbauhöfe führten aber auch Weiterbildungsmöglichkeiten und andere bauspezifische Ausbildungen durch (etwa für angelernte Arbeiter). Bald wurden an allen acht Standorten für jede Zielgruppe (Lehrling, Vorarbeiter, Polier, Bauleiter, Baukaufleute, Baumeister) abgestimmte Aus- und Weiterbildungen angeboten.

Um diesem vielfältigen Ausbildungsangebot auch in der Außendarstellung gerecht zu werden, wurden 2003 die Lehrbauhöfe in »BAUAkademien« umbenannt. Mit 2.600 Veranstaltungen pro Jahr und 193.000 Teilnehmertagen sind die BAUAkademien der führende Bildungsanbieter der Bauwirtschaft in Österreich.


Sichere Baustellen

Arbeitssicherheit auf Baustellen und der Schutz der Mitarbeiter sind für alle Baufirmen ein zentrales Anliegen. Die Standards in diesem Bereich sind im Laufe der Jahrzehnte kontinuierlich angestiegen. Die heutige Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) wurde seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 1994 insgesamt 22mal geändert und angepasst.
Einen wesentlichen Schritt zur besseren Lesbarkeit der BauV hat die Bundesinnung Bau mit der Herausgabe der Mappe »Sicherheit am Bau« unternommen. Diese stellt die Inhalte der BauV in Wort und Bild vereinfacht dar und hat sich in mehr als 25 Jahren als Nachschlagewerk und Unterweisungshilfe auf Baustellen bewährt.

Umwelt

Die wichtigste Herausforderung für die lebbare Umsetzung der Umweltvorschriften am Bau ist die Übersicht über die jeweils relevanten rechtlichen Vorgaben. Aus diesem Grund gibt die Bundesinnung Bau regelmäßig Broschüren und Hilfsmittel heraus, wie z.B. die Broschüre »Baurestmassen«, das ALSAG-Flowchart oder das Baurestmassen-Nachweisformular, um so Recycling und Verwertung auf Baustellen in der Baupraxis leichter zu machen.

Vergaberecht

Zwar stammen die Ursprünge des Vergaberechts bereits aus dem Jahr 1957, eine wirkliche Zäsur stellt aber das Bundesvergabegesetz (BVergG) 1993 dar. Der absehbare EU-Beitritt Österreichs warf seine Schatten voraus und damit verbunden stieg der Druck, ein Bundesvergabegesetz zu schaffen. Dem BVergG 1993 folgte das BVergG 1997, dann das BVergG 2002, das BVergG 2006 und schließlich, nach erwähnenswerten Novellen in den Jahren 2007, 2010, 2011, 2013 und 2015, das heutige BVergG 2018.

Zur Vermeidung eines exzessiven Preiswettkampfes in der Baubranche und zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung wurde nach langen Diskussionen mit der Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz erstmals ein gesetzlicher Katalog verankert, der öffentliche Auftraggeber in bestimmten Fällen zur Anwendung des sogenannten »Bestbieterprinzips« bei der Auftragsvergabe verpflichtet. An der Einführung dieses verpflichtenden Bestbieterprinzips bei öffentlichen Bauaufträgen über 1 Million Euro hatte die Bundesinnung Bau maßgeblichen Anteil.

Bauordnungen und OIB-Richtlinien

Mit dem Entschluss der Bundesländer, zumindest die bautechnischen Vorschriften im Rahmen des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) zu harmonisieren, wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer österreichweiten Harmonisierung der Bauordnungen unternommen. Die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften wurde mit der Schaffung von »OIB-Richtlinien« in sechs Bänden realisiert.
Das OIB hat sich auf Betreiben der Bundesinnung Bau bereit erklärt, gemeinsam an einer Optimierung der OIB-Richtlinien im Rahmen von OIB-Konferenzen zu arbeiten. Im Fokus standen dabei einerseits die bisherigen Erfahrungen mit den damals aktuellen OIB-Richtlinien und andererseits die Hauptschwerpunkte Leistbarkeit, Lesbarkeit und Vereinfachungen.

Normung

Normen und technische Richtlinien sind wichtige Grundlagen für qualitätsvolles Planen und Bauen. Sie bilden die üblichen Standards und den Stand der Technik ab und dienen üblicherweise als Maßstab für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung. Seit dem Jahr 2015 bietet die Bundesinnung Bau allen ihren Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit eines individuellen und kostenlosen Normenpaketes an. Dies war ein enorm wichtiger Schritt hin zu einer verstärkten Akzeptanz von Normen und Baustandards, weil mitunter schon der Erwerb der grundsätzlich kostenpflichtigen Normen beim ASI von den Anwendern als Hürde empfunden wurde.

Forschung

Forschung und Entwicklung sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft. Um dem erhöhten Forschungsbedarf in der Bauwirtschaft, speziell im Baugewerbe, Rechnung zu tragen, wurde 2014 das Kompetenzzentrum Bauforschung (KBF) gegründet. Das KBF organisiert Forschungsprojekte, wickelt diese ab und sorgt in weiterer Folge für den Knowhow-Transfer der Forschungsergebnisse in die Baupraxis. 2021 wurde die Zukunftsagentur Bau (ZAB) gegründet. Diese baut auf der bereits vorhandenen Struktur der KBF auf und ist eine Tochter des österreichischen Baumeisterverbandes. Die ZAB soll österreichweit Forschungs- und Digitalisierungsprojekte koordinieren, forcieren und die Ergebnisse im Sinne der Bauwirtschaft verwerten.

Digitalisierung
Die Digitalisierung ist in der Bauwirtschaft seit vielen Jahren intensiv im Gange. Building Information Modeling (BIM) ist dabei ein besonderer Meilenstein. Um den Mitgliedsbetrieben der Bundesinnung Bau die BIM-Technologie zeitgerecht nahezubringen, wurden 2016 ein eigener BIM-Informationsfolder herausgegeben und BIM-Beratungsgespräche für Baubetriebe durch die Bundesinnung Bau finanziert, um mittels externer BIM-Berater Chancen durch die Einführung von BIM im eigenen Betrieb zu untersuchen.

Weiters haben das (damalige) BMVIT und die Geschäftsstelle Bau die Studie »Potenziale der Digitalisierung im Bauwesen« in Auftrag gegeben, um Handlungsfelder und Forschungsbedarf der Digitalisierung im Bauwesen wissenschaftlich fundiert aufzuzeigen. Die Studie wurde von der TU Wien ausgearbeitet und deren Ergebnisse wurden im April 2018 präsentiert.

Corona

Aufgrund der Corona­-Krise war die Bauwirtschaft im Jahr 2020 mit einer Fülle neuer Herausforderungen konfrontiert. In sehr kurzer Zeit konnten praxistaugliche Lösungen für viele dieser Herausforderungen gefunden werden. Die Baubranche ist damit bislang vergleichsweise glimpflich durch die Krise gekommen.
Das Aufgabengebiet der Bundesinnung Bau hat über die Jahre konstant zugenommen. Aber auch die Medienbranche bleibt vor dem Wandel nicht verschont. Daher gratuliere ich dem Report Verlag zu seinem 25-jährigen Bestehen und wünsche ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute. Glück auf!
 

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