Freitag, April 19, 2024
Rockwool: dank Rockcycle Austria gerüstet für Deponieverordnungsnovelle
Bild: Rockwool

Mit der Veröffentlichung der novellierten Deponieverordnung am 1. April 2021 treten in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Abfallrecht neue Bestimmungen in Kraft. Gut, dass sich Rockwool seit jeher zur Kreislaufwirtschaft bekennt: Mit Rockcycle Austria bietet das Unternehmen bereits seit Mitte 2020 einen Rücknahme und Recycling-Service für seine Dämmstoffe an. Ein weiteres Angebot zur Rücknahme von Kleinmengen ist bereits in der Testphase.

Mit der Veröffentlichung der Deponieverordnungsnovelle BGBl. II 144/2021 am 1. April 2021 treten neue Bestimmungen in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und abzulagernde Abfälle in Kraft. Die Ergänzung des § 1 der DVO hat maßgeblichen Einfluss auf den zukünftigen Umgang mit Baustoffabfällen: „Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft soll im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich zum Recycling und anderen Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.“

Die Deponieverordnungsnovelle sieht ein Ablagerungsverbot für Mineralwolleabfälle mit Ablauf des 31. Dezember 2026 vor. Daher wird auch die Deponierung von Steinwolle-Abfällen mit Ende 2026 nicht mehr erlaubt sein.

Dass der nachhaltige Umgang mit Ressourcen zunehmend an Bedeutung gewinnt und gerade im Gebäudesektor ein enormes Potential zur Optimierung schlummert, ist nicht neu. Als wesentlicher wirtschaftlicher (Erfolgs-)Faktor hat Rockwool  sich das Konzept der Kreislaufwirtschaft ohne Abfall im Bauwesen und in anderen Industriebereichen etabliert. Bei diesem Konzept finden von Beginn an alle Lebenszyklusphasen eines Produkts vom Rohstoffabbau über die Produktion und Nutzung bis zum Recycling Berücksichtigung.

Der Gedanke ist, Rohstoffe zu nutzen, aber nie zu verbrauchen. Abseits der wirtschaftlichen Betrachtung hat der nachhaltige Umgang mit endlichen Ressourcen wesentlichen Einfluss auf unsere Umwelt. In Anbetracht der weltweiten Klimakrise ist es daher eine logische Konsequenz, dass gesetzliche Vorgaben eine solch nachhaltige Vorgangsweise maßgeblich unterstützen und einfordern.

Darum spielt Recycling bei Rockwool  eine zentrale Rolle. Derzeit werden 96% der Steinwolle-Reste aus der Produktion in der eigenen Produktion wiederverwertet. Auch die bei der Herstellung anfallenden Reststoffe gelangen in einem geschlossenen Kreislauf wieder zurück in den Produktionsprozess.

Mit Rockcycle Austria bietet Rockwool  bereits seit Mitte 2020 einen kostenpflichtigen Rücknahme- und Recyclingservice für Rockwool Steinwolle-Dämmstoffe an. Die Steinwolleabfälle werden mit Hilfe von Entsorgungspartnern zur Wiederverwertung in eines der ROCKWOOL Werke in Deutschland geliefert. Im Werk werden die Steinwolleabfälle gesammelt, aufbereitet und sukzessive dem Produktionsprozess wieder zugeführt. Um die Transportmengen zu optimieren, sollte eine Mindestmenge von 3 Tonnen gebündelt werden. Damit auch bei kleineren Mengen entsprechende ökonomische Rahmenbedingungen geschaffen werden können, empfiehlt Rockwool  eine vorherige Abklärung mit dem zuständigen Entsorgungspartner.

Eine Kleinmengenlösung für die Wiederverwertung von Verschnitt befindet sich derzeit in der Testphase und soll im Lauf des Jahres österreichweit ausgerollt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen in diesem Rahmen ebenfalls nur eigene Rockwool Dämmstoffe zurückgenommen und wiederverwertet werden. “

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