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Nachhaltige Beschaffung: Der große Überblick

Nachhaltigkeit wird auch im öffentlichen Beschaffungsprozess zu einem zentralen Thema, mit neuen Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Gemeinsam mit Schramm Öhler Rechtsanwälte zeigt der Bau & Immobilien Report, worauf bei einem nachhaltigen Beschaffungsvorgang zu achten ist – von verfahrenseinleitenden Überlegungen bis zur praktischen Verankerung nachhaltiger Kriterien im Vergabeprozess. 

Im Zuge der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen rückt das Thema der nachhaltigen »grünen Beschaffung« immer stärker in den Vordergrund. Damit kommen auf öffentliche Auftraggeber gravierende Veränderungen zu. Zwar ist eine nachhaltige Vergabe schon jetzt gesetzlich verankert, nicht immer geht die Nachhaltigkeit aber über Feigenblatt-Kriterien hinaus. »Im Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung ist ganz klar festgehalten, dass das Vergaberecht ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel ist«, erklärt Andreas Gföhler, Rechtsanwalt und Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte.

Sowohl Bund als auch Länder arbeiten an Aktionsplänen für eine nachhaltiger Beschaffung, auch eine Gesetzesnovellierung ist derzeit in Arbeit. Das zeigt, dass das Thema an Stellenwert gewinnt. Wie ausgeprägt der Nachhaltigkeitsgedanke in der Beschaffung tatsächlich gelebt wird, ist sehr unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Auftraggeber. »Greenwashing verliert aber an Bedeutung. Immer mehr öffentliche Auftraggeber haben ernsthaftes Interesse an der Thematik. Es geht nicht nur um die Erfüllung eines Mindeststandards«, sagt Gföhler.

Eine nachhaltige Beschaffung bietet für Auftraggeber auch Chancen abseits des Ökologiegedankens. »Eine nachhaltige Vergabe führt zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Projekts. Das verbessert auch das Projektergebnis«, erklärt Julia Graf, Rechtsanwältin bei Schramm Öhler. Die Lebens- oder Arbeitsqualität steigt, das fördert die Gesundheit und ist gut fürs Image des Auftraggebers. »Auch Folgekosten, etwa im Bereich der Energie, können drastisch reduziert werden.«

Mehr als Bestbieter

Geht es nach Gföhler und Graf sollte eine nachhaltige Beschaffung nicht nur auf das Bestbieterprinzip und die Zuschlagskriterien reduziert werden. Es gebe viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. »So ist etwa das gewählte Vergabeverfahren in großem Maße für das Projektergebnis mitentscheidend«, ist Julia Graf überzeugt. Es kann sich auf jeden Fall lohnen, auf alternative Verfahren zurückzugreifen (siehe Übersicht nächste Seite). »Im Gegensatz zum offenen Verfahren ist man damit deutlich flexibler«, sagt Graf. Man müsse nicht alles ex ante festlegen und könne auch das Know-how der Bieter einfließen lassen.

Chance für Auftragnehmer

Eine nachhaltige Beschaffung stellt natürlich auch mitunter neue und höhere Anforderungen an die Auftragnehmer. »Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Auftragnehmer auch in eine gewisse Vorleistung treten und ihr Know-how schon in den Vergabeprozess einfließen lassen«, sagt Gföhler. Dafür müssten Bieter auf dem Letztstand der Technik sein, könnten etwa mit CO2-armen Produkten und Prozessen punkten. »Auftragnehmer können sich vom Mitbewerb differenzieren und einen USP erarbeiten, der völlig neue Absatzmöglichkeiten schafft«, ist Graf überzeugt.

Best Practice

Befragt nach einem Vorzeigeprojekt nachhaltiger Beschaffung, verweisen Gföhler und Graf auf ein Projekt der FH St. Pölten. Dabei ging es um die Ausschreibung eines Hochbaus in einem »Life-Cycle-Modell«. Im Rahmen der Bestangebotsermittlung wurden unter anderem die Lebenszykluskosten der Angebote (als Zuschlagskriterium) bewertet. Der Lebenszyklus-Vertrag regelt die Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase für ein neues Universitätsgebäude mit rund 14.600 Quadratmetern.

Das Projekt wurde mehrfach ausgezeichnet, etwa durch das European Institute of Public Administration mit dem »Best Practice Certificate« im Rahmen des European Public Sector Award.

 

Die folgende Übersicht ist in Zusammenarbeit mit Schramm Öhler Rechtsanwälte entstanden.

Nachhaltige Beschaffung: Grundsätzliche verfahrenseinleitende Überlegungen - TEIL 1- TEIL 2

 

Über die Kanzlei

Schramm Öhler ist Auftraggeber-Kanzlei, Marktführer und Pionier im Vergaberecht. Die Vergabekanzlei begleitet öffentliche Auftraggeber seit 25 Jahren sicher in und durch den Beschaffungsprozess. An vier verschiedenen Standorten (Wien, St. Pölten, Eisenstadt und Feldkirch) setzen insgesamt rund 34 JuristInnen Beschaffungsprojekte um, vertreten MandantInnen in Nachprüfungsverfahren und unterstützen sie bei wichtigen Entscheidungen und in heiklen Situationen.
Mit der Schwerpunktsetzung »ökologisch. wirtschaftlich. handeln« verfolgt Schramm Öhler einen ganzheitlichen Ansatz, der die Forderungen der Stakeholder mit den Interessen der öffentlichen Auftraggeber vereinbart. Diese Schwerpunktsetzung ermöglicht eine passgenaue Beratung für jede »grüne Beschaffung« angepasst an individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten der MandantInnen.

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