Samstag, April 20, 2024
"Bau-Sozialpartner haben zusätzliche Entlastung für Arbeitgeber beschlossen"

Der Bau & Immobilien Report hat dem obersten Bau-Gewerkschafter Josef Muchitsch über die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigten gesprochen. Gemeinsam mit den Bau-Sozialpartner wurde eine zusätzliche Entlastung für die Arbeitgeber geschaffen.

Report: Welche unmittelbaren Auswirkungen auf die Baustellen und die Beschäftigten haben die aktuellen Maßnahmen der Regierung?
Muchitsch: Leider keine, weil es keine realitätsnahen Maßnahmen der Regierung zum Schutz für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Im Gegenteil! Mit der Aussage des Bundeskanzlers „Bleiben Sie zu Hause“ und „Gehen Sie nur arbeiten, wenn es unbedingt notwendig ist“, wurde viel Verunsicherung ausgelöst, das führte zu einem Chaos in den Betrieben und auf Baustellen. Arbeitnehmer wissen nicht, ob sie arbeiten gehen müssen oder nicht und Arbeitgeber werden von Bauherren erpresst, wenn sie nicht weiterarbeiten. Der Schutz der Beschäftigten stand dabei leider nicht im Vordergrund.

Report: Welche Schritte setzt die GBH zur Unterstützung der Beschäftigten?
Muchitsch: Wir arbeiten mit all unseren personellen Ressourcen rund um die Uhr im Bereich von Beratung und Information für unsere Mitglieder und unsere Betriebsräte. Jetzt ist es wichtig, so viele Vereinbarungen zu Kurzarbeit abzuschließen wie nur möglich. Mit den Kurzarbeitsmodellen holen wir die Arbeiter aus den Betrieben und Baustellen nach Hause und sie landen nicht beim AMS.
 
Report: Welche Schritte setzen die Sozialpartner zur Unterstützung der Unternehmen?
Muchitsch: Wir haben zum bestehenden Kurzarbeitsmodell seitens der Bausozialpartner eine zusätzliche Entlastungen für die Arbeitgeber mit BUAG -Zugehörigkeit geschaffen. So werden wir in jenen Wochen der Kurzarbeit, wo keine Arbeitsleistung stattfindet, in der Zeit von April bis Juni 2020  den Arbeitgebern keine Urlaubszuschläge vorschreiben. Weiters werden wir allen Betrieben, welche ihre Arbeiter nicht zum AMS schicken, keine Zuschläge zu Abfertigung, Überbrückungsgeld und Winterfeiertagsvergütung für den Zeitraum 16. März bis 15. Mai vorschreiben. Das ist eine eindeutige finanzielle Entlastung für die BUAG-Betriebe und soll Anreiz dafür sein, die Beschäftigten in Kurzarbeit zu halten.n

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