Montag, Oktober 07, 2024
Praxisorientierte Lösung für Fachkräftemangel

Am 26. August bestätigte die Regierung ein Ende der Lehre für Asylwerber. Diese Meldung führte zu einer großen Verunsicherung aller Beteiligten. Ein praxisorientierter Lösungsvorschlag kommt von den Sozialpartner.

Die beiden Sozialpartner GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch und Hermann Talowski, Spartenobmann für Gewerbe und Handwerk, fordern die Bundesregierung auf, die Sozialpartner sofort einzuladen, gemeinsam eine zielführende und vernünftige Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten. Seit 2012 ist die Lehrlingsausbildung für junge Asylwerber bis 25 Jahre in Mangelberufen durch einen Erlass des damaligen Sozialministers Rudolf Hundstorfer erlaubt. Das muss laut Talowski und Muchitsch so bleiben und der aktuellen Situation angepasst werden. Muchitsch: „Solange Asylverfahren drei Jahre und länger dauern, macht es Sinn, junge wartende Menschen zu beschäftigen und von Leistungsbeziehern zu Beitragszahlern zu machen.”

Talowski: „Aktuell gibt es in der Steiermark 162 und bundesweit 1.023 junge Asylwerber, welche tolle Arbeit leisten und nach der Lehre einen wertvollen Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels in Österreich erbringen werden”.

Den Vorschlag der Bundesregierung, die Rot-Weiß-Rot-Karte so zu ändern, dass es für Lehrlinge aus Drittstaaten einen Niederlassungstitel geben soll, halten beide für realitätsfremd. Muchitsch und Talowski fragen sich: „Welcher junge Mensch aus der Ukraine, Serbien oder Russland wird bereit sein, nach Österreich zu kommen, um eine Lehre zu beginnen? Ohne Deutschkenntnisse, herausgerissen aus ihrem sozialen Umfeld, der Familie und dem Freundeskreis. Genau das ist der Unterscheid zu den jungen Asylwerbern, welche bereit sind, Deutsch zu lernen und in ein neues Leben zu starten. Lassen wir diese jungen Menschen doch Berufe erlernen, für welche wir keine Jugendlichen in Österreich finden. 

Alle Experten aus der Asylbetreuung bestätigen, dass die Integration im Zuge einer Beschäftigung am effizientesten ist.

Oberschulrat Hauptschuldirektor i. R. Harald Lachs, Flüchtlingsbetreuer: „Ich bin seit 2015 in der Flüchtlingsbetreuung tätig. Viele junge Asylwerber sind bereit, sich zu integrieren. Der erst Jahr der Integration umfasst den Deutschunterricht und in vielen Fällen wir der Pflichtschulabschluss nachgeholt. Danach gab es die Integrationsbrücke in die Lehre. 3 Jahre auf einen Asylbescheid zu warten und nichts tun dürfen ist gerade für jungen Menschen ganz schlimm. 

Talowski: „Nach Abschluss der Lehre stehen der Wirtschaft fertige Fachkräfte zur Verfügung, welche bereit sind, sich in unser System zu integrieren. Eine Lehre für Asylwerber ist keine verlorene, sondern eine gewonnene Zeit für zusätzlich notwendige Fachkräfte in Österreich und somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Einig sind sich beide darin, dass junge Menschen mit negativem Asylbescheid, welche sich nach abgeschlossener Lehre in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinden, auch einen befristeten Niederlassungstitel erhalten müssen.

Die Forderungen von Muchitsch und Talowski im Überblick

  • Sofortige Aufnahme von Gesprächen zwischen der Bundesregierung, Experten und den Sozialpartnern, um gemeinsam eine vernünftige Lösung zu erarbeiten
  • Der Zugang zur Lehre für junge Asylwerber bis 25 Jahre muss bestehen bleiben
  • Junge Asylwerber nach Lehrabschluss sollen auch bei einem negativen Asylbescheid einen befristeten Niederlassungstitel für die Zeit eines aufrechten Arbeitsverhältnisses erhalten
  • Zuweisung von jungen Asylwerbern in Regionen, wo ein Lehrlingsmanko besteht

Mangelberufe: Auf der Mangelberufsliste stehen aktuell 27 Berufe, für die in der Regel weniger als 1,5 Arbeitslose je offener Stelle in Österreich gemeldet sind.

Bleiberecht: Nach 6 Jahren legalen Aufenthalts in Österreich wird ein unbefristetes Bleiberecht erwirkt (inklusive Asylverfahren) 

Niederlassungstitel: Es soll ein befristeter Aufenthaltstitel für jugendliche Asylwerber bis 25 Jahre geschaffen werden, welcher einen Verbleib in Österreich auch nach abgeschlossener Lehre ermöglicht, solange ein aufrechtes Arbeitsverhältnis besteht.

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