Freitag, März 29, 2024

Was die Wohnbaulandesräte von der Verländerung und der »Wohnbauförderung neu« erwarten. Der Bau & Immobilien Report hat sich umgehört.


Michael Ludwig (SPÖ), Wien
»Die Verländerung der Wohnbauförderung hat auf das Land Wien und die Errichtung leistbaren Wohnraums in der Bundeshauptstadt keine unmittelbare Auswirkung auf die Bevölkerung. In Wien gibt es zum einen eine beinahe 100-jährige Tradition im geförderten Wohnungsbau, die wir nicht nur fortsetzen, sondern sogar noch mit der Wohnbauoffensive ausbauen. Zum anderen hat die Stadt Wien stets rund 100 bis 150 Millionen noch zusätzlich für den geförderten Neubau, die geförderte Sanierung und die Individualförderung in die Hand genommen. Daher hätte auch die Einführung einer Zweckbindung der Wohnbauförderung keine Effekte.«

Gaby Schaunig (SPÖ), Kärnten
»Es ist ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis – das bedeutet eine Anhebung der Einkommensgrenzen, weniger Bürokratie, niedrigere Mieten, attraktivere Zinsen und bedarfsgerechtes Wohnen und Bauen. Wesentliche Standards, die den aktuellen Notwendigkeiten Rechnung tragen, wie barrierefreies Wohnen, Sanierungsförderung, Reconstructing und die sparsame Verwendung durch Grund und Boden wurden in das neue Gesetz übernommen.«

Hans Niessl (SPÖ), Burgenland
»Mir ist es ein besonderes Anliegen, leistbares Wohnen weiterhin sicherzustellen. Trotz Konjunktureinbrüchen in der Bauwirtschaft soll gewährleistet werden, leistbaren Wohnraum in genügender Anzahl und auf einem sozial ausgewogenen Niveau mittels Wohn­bauförderung zur Verfügung zu stellen. Vor allem im Bereich des mehrgeschoßigen Wohnbaus darf der soziale Aspekt trotz aller Normen, überhöhten Standards sowie der eingegangenen Verpflichtungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes nicht hintangestellt werden.«

Johann Seitinger (ÖVP), Steiermark
»Fakt ist: Wir benötigen ein höheres Angebot im Wohnbau, das auch flexibel unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht werden muss. Zudem müssen wir den Bereich Wohnbau in Zukunft als große Querschnittsmaterie betrachten, die zentrale raumordnungspolitische Fragen, Mobilitätsangebote, soziale Aspekte wie das Mehr-Generationen-Wohnen berücksichtigt. Natürlich steht all das unter der obersten Prämisse der Leistbarkeit.«

Johannes Tratter (ÖVP), Tirol
»Grundsätzlich ist das Land Tirol in der komfortablen Situation, dass wir die geringste Pro-Kopf-Verschuldung aller österreichischen Bundesländer und damit gesunde Finanzen vorweisen können. Nicht zuletzt deshalb ist es uns möglich, den Wohnbauförderungsbeitrag stabil zu halten und gleichzeitig für die Tiroler Bevölkerung das umfassende Wohnbauförderungsangebot mit den erhöhten Förderungsbeiträgen weiterhin zu garantieren.«

Karl Wilfing (ÖVP), Niederösterreich
»Die Neuregelung der Wohnbauförderung hat möglicherweise für andere Bundesländer größere Auswirkungen. Niederösterreich hat bisher schon in den vergangenen Jahren wesentlich mehr Mittel in den sozialen Wohnbau investiert, als wir durch den Wohnbauförderbeitrag eingenommen haben. Daher wird die Neuregelung für Niederösterreich derzeit keine Auswirkungen haben, da auch der Beitrag nicht erhöht wird.«

Manfred Haimbuchner (FPÖ), Oberösterreich
»Ich erwarte mir hier jedenfalls mehr Fairness und wir werden mit der Neuregelung mehr Menschen erreichen. Zusätzlich ist der in Oberösterreich geforderte Nachweis von entsprechenden Deutschkenntnissen und Beitragszeiten ein guter Anreiz zur Integration aus eigenem Antrieb.«

Hans Mayr (Liste Hans Mayr), Salzburg
»Die Neuregelung der Wohnbauförderung bringt erstmals volle Transparenz darüber, wieviel Wohnbauförderungsbeiträge direkt von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen eingehoben werden. Das führt, gerade in Zeiten steigender Sozialausgaben, zu einem erhöhten Kostendruck. Daraus leiten sich mehrere Konsequenzen ab: Es wird immer wichtiger, die Kostentreiber zu identifizieren und das Problem an der Wurzel zu packen. Es kann nur funktionieren, wenn Grundkos­ten, Baukosten und Erhaltungskosten (Betriebskosten) in den Griff zu bekommen sind. Weiters wird es nötig sein, darüber zu diskutieren, ob die Wohnbeihilfe nicht stärker Aufgabe der Sozialabteilung werden soll. Salzburg geht hier mit dem One-Stop-Shop-Projekt innovative Wege für BürgerInnen und Verwaltung. Und last, but not least: Um eine effiziente Allokation der Mittel zu erzielen, ist eine gesicherte Datengrundlage (Stichwort: Wohnungskataster) dringend erforderlich.«

Karlheinz Rüdisser ÖVP, Vorarlberg
»Mit der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags im neuen Finanzausgleich 2017 wurde ein weiterer Schritt des lange währenden Kompetenzübergangs der Wohnbauförderung vom Bund auf die Länder vollzogen. Dass die Länder mehr Autonomie und Steuerungsmöglichkeiten bekommen, wird von Vorarlberg begrüßt. Der Wohnbauförderungsbeitrag als an die Lohnsumme gekoppelte Abgabe trägt neben den Rückflüssen aus aushaftenden Förderungsdarlehen wesentlich zur Finanzierung der Wohnbauförderung bei. Die Wohnbauförderung sichert das Grundbedürfnis nach leistbarem Wohnen, ist ein Impulsgeber für die Wirtschaft mit hohem Beschäftigungseffekt, schafft bleibende Werte und sichert den sozialen Frieden. Die neue Kompetenzregelung und die damit verbundene Steuerautonomie ist ein weiterer Mosaikstein zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der Wohnbauförderung.«

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