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Über unerwünschte Nebenwirkungen der Telekomgesetznovelle und ein Allheilmittel gegen die anhaltende Grippe im Breitbandausbau: Dark Fiber.
Dem Patienten geht es nach wie vor nicht gut. Seine Werte liegen weiterhin unter dem Durchschnitt. Erst Mitte November 2009 wurde der letzte Untersuchungsbericht der EU veröffentlicht. Darin kam einmal mehr klar zum Ausdruck, dass Österreich an einer akuten Glasfaserschwäche leidet: Bei der Versorgung mit festen Breitbandanschlüssen liegen wir mit 21,8 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 23,9 Prozent. Da hilft auch das Trostpflaster eines ersten Platzes im Ranking der mobilfunkgestützten Breitbandzugänge wenig. Wer heute und in Zukunft als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort reüssieren will, der braucht als Basis eine leistungsstarke und hoch verlässliche Infrastruktur. Mobiles Breitband erscheint in dem Zusammenhang bestenfalls als Katermittel, um sich kurzzeitig über die weiterhin akute Ausbauschwäche bei festen Breitbandanschlüssen hinwegzuhelfen. Abhilfe oder gar Heilung für diese weit wesentlichere Schwäche ist es hingegen nicht. Darum wachsen rund um Österreich in sämtlichen Ländern auch die Glasfasernetze, weil nur diese Infrastruktur künftig garantieren wird, den steigenden Bandbreitenbedarf auf ausbaufähige Art zu erfüllen.
Liege lieber ungenützt
Letzten Sommer keimte diesbezüglich auch bei uns Hoffnung auf. Das Telekomgesetz wurde novelliert. Hauptsächlich, um auch hierzulande den Glasfaserausbau anzukurbeln. Denn die Grundvoraussetzung für eine zeitgemäße Internetanbindung wäre vielerorts bereits gegeben: Im Erdreich schlummern von Kommunen, Energieversorgern und Telekomunternehmen verlegte Leerrohre (engl. Ducts), in denen die Glasfasern nur mehr »eingeblasen« werden müssten. Allein, es passiert nicht. Die Unternehmen nützen diese Infrastruktur zwar selbst nicht, bieten sie aber auch keinem weiteren Unternehmen als Mietstrecken an. Die Leerrohre werden somit ihrem Namen gerecht und liegen brach.
Dieses Schicksal verbindet sie mit einer anderen existierenden, aber ebenfalls ungenutzten Ressource. Bei verlegten Glasfaserstrecken bleiben schließlich nahezu immer einige der Fasern ungenutzt. Die Fachbezeichnung dafür lautet Dark Fiber. Das heißt, ein Unternehmen, dass zum Beispiel den Mieter A eines Bürogebäudes mit einer Glasfaserverbindung ausstattet, leistet sich eher den Luxus, die Überkapazitäten dieser Verbindung als Dark Fiber zu belassen, bevor sie diese einem anderen Provider vermietet, der seinerseits den Mieter B anschließen könnte. Der Provider ist nun gezwungen, trotz bestehender Verbindung eine Parallelstruktur zu schaffen. Mit Grabungsarbeiten, Baustellenlärm, Verkehrsbehinderungen und einem im Grunde völlig unsinnigen Einsatz von Investitionsmitteln, die andernorts zur Linderung der Glasfaserschwäche weit besser eingesetzt werden könnten.
Verweigerte Einnahme
Die Politik hat dies teilweise schon richtig diagnostiziert – und mit der Novelle des TKG teilweise auch zu den richtigen Medikamenten gegriffen. Dabei erweisen sich zwei wesentliche Komplikationen aber als überaus hartnäckig. Erstens: Die Hüter von Ducts und Dark Fiber sträuben sich gegen die Einnahme des Medikaments. Das heißt, sie vermieten bislang nur im Einzelfall und auch nur dann, wenn es ihnen die Marktaufsichtsbehörde nach Monaten per Bescheid vorschreibt. Zweitens: Ducts und Dark Fiber werden im Telekommunikationsgesetz leider nicht gleichwertig behandelt. Es wäre schlüssig und notwendig, beides im Rahmen eines standardisierten Vorleistungsproduktes in das Repertoire der Ducts-und-Dark-Fiber-Hüter aufzunehmen. So bringt sich Österreich um das weit wirkungsvollere Medikament, während uns Länder wie Deutschland, Frankreich oder Portugal vormachen, wie es besser geht.
Gerade angesichts der internationalen Vergleichszahlen und der regelmäßigen öffentlichen Bekenntnisse zum Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort erscheint dies gänzlich unverständlich. Mit einer halben Lösung ist uns nicht geholfen. Wenn die eigentliche Intention hinter einer Gesetzesnovelle in der Praxis nicht zum Tragen kommt, muss sich der Gesetzgeber dieses Faktum auch schonungslos vor Augen führen. Das ist er sich und dem weiterhin dringend benötigten Glasfaserausbau in Österreich schuldig. So ist das schließlich auch in der Medizin: Wenn ein Medikament beim Patienten nicht greift, muss ich entweder die Dosis erhöhen oder ein anderes wählen. Beim Breitband- und Glasfaserausbau unter den gegebenen Umständen auf eine Selbstheilung zu hoffen, ist grob fahrlässig.
Zum Autor
Oskar Obereder, 42, ist Geschäftsführer des mittelständischen Internetproviders Silver Server und Vorstandsmitglied des Verbandes der Internet Service Provider Österreichs (ISPA).
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